Richtlinienvorschlag zur Änderung der Karzinogene-Richtlinie
Die Bundesarbeitskammer unterstützt die Bemühungen des Europäischen Gewerkschaftsbunds, anhand einer Liste prioritär zu behandelnder Stoffe die Grenzwertsetzung für krebserzeugenden und erbgutverändernde Stoffe voranzutreiben. Weiters ist – so wie es die österreichische Rechtslage seit langem vorsieht – die Erfassung reproduktionstoxischer (fortpflanzungsschädlicher) Stoffe wegen der schwerwiegenden und irreversiblen Schäden, die sie hervorrufen können, in der Karzinogen-Richtlinie aus Sicht der Bundesarbeitskammer unumgänglich.