Gesunde Arbeit

EMF-Verordnung tritt in Kraft

Mit 1. August 2016 tritt die Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) in Kraft. Damit wird die EU-Richtlinie „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz“ (2013/35/EU) in Österreich umgesetzt. Die VEMF wurde mit BGBl. II Nr. 179/2016 am 7. Juli 2016 kundgemacht.

Mit den nun per Verordnung festgelegten Grenzwerten wird in Zukunft die Arbeitsplatzevaluierung durchgeführt und bei Bedarf ein Maßnahmenprogramm zur Verringerung der Exposition festgelegt werden. Die Verordnung wird somit zum verbesserten Schutz von ArbeitnehmerInnen vor elektromagnetischen Feldern beitragen.

Aufgrund von neuen Technologien (Information und Kommunikation) sind elektromagnetische Felder (EMF) mittlerweile allgegenwärtig. Gerade am Arbeitsplatz können zudem moderne Geräte, wie im Produktions- und Gesundheitsbereich, die Verursacher von starken elektromagnetischen Feldern sein. Für ArbeitnehmerInnen bedeutet dies oftmals, dass ihre Exposition in den letzten Jahren unbemerkt stark zugenommen hat.

Erzeugen Arbeitsmittel elektromagnetische Felder, so waren diese auch bisher schon nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und dem Stand der Technik zu evaluieren. Die neue Verordnung (VEMF) bildet nun die Grundlage für die Arbeitsplatzevaluierung bezüglich elektromagnetischer Felder. Evaluierungstools und Messungen, auf Grundlage der neuen Verordnung, geben Aufschluss über die tatsächliche Exposition bilden im Anschluss die Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Zur Beurteilung von Büroarbeitsplätzen kann das von der AUVA entwickelte und kostenlose Softwaretool EMES (Elektromagnetische Felder Evaluierungssystem) verwendet werden. Die Evaluierung selbst kann auch in gewohnter Weise mittels technischer Angaben und einer darauf basierenden Berechnung (Bewertungen, Datenbanken usw.) oder anhand einer Messung vor Ort durchgeführt werden.

Zu beachten sind natürlich auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige ArbeitnehmerInnen. Mit der neuen Verordnung bietet sich nun die Gelegenheit, wirkungsvolle Maßnahmen zu setzen und die ArbeitnehmerInnen über den Schutz vor elektromagnetischen Feldern zu informieren.

Update der Redaktion (22.7.2016): Der Einführungserlass zur VEMF steht nun ebenfalls zur Verfügung, siehe Artikel Einführungserlass zur VEMF ist da.

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