Gesunde Arbeit

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellt sich vor

Viele Menschen sind leider im Laufe ihres Lebens von Diskriminierung betroffen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und hilft.
Die Gleichbehandlungs­anwalt­schaft berät und unterstützt vertraulich und kostenfrei.
Logo Gleichbehandlungsanwaltschaft und Bild mit Schriftzug Nein zu Diskriminierung! Die Gleichbehandlungs­anwalt­schaft berät und unterstützt vertraulich und kostenfrei.

Viele Menschen sind leider im Laufe ihres Lebens von Diskriminierung betroffen. Einige Beispiele: Eine Frau wird aufgrund ihrer Kinderbetreuungspflichten nicht eingestellt oder weil sie als Muslimin ein Kopftuch trägt. Ein Mann wird gekündigt, nachdem bekannt wird, dass er schwul ist. Eine Person wird in der Arbeit aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht befördert. Jemandem wird aufgrund seiner Hautfarbe der Zutritt in eine Diskothek verwehrt.

Was ist eine Diskriminierung?
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines im Gleichbehandlungsgesetz genannten Diskriminierungsmerkmals eine schlechtere Behandlung erfährt als eine Person, die dieses Merkmal nicht aufweist. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierungen innerhalb der Arbeitswelt der Privatwirtschaft und in einigen Bereichen darüber hinaus.

Der Schutzbereich in der Arbeitswelt erstreckt sich auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Niemand darf aufgrund eines der genannten Merkmale beispielsweise im Bewerbungsprozess, beim Entgelt, bei Beförderungen, bei betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, bei den Arbeitsbedingungen oder bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen benachteiligt werden.

Außerhalb der Arbeitswelt ist der Schutzbereich des Gleichbehandlungsgesetzes enger. Beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sind Diskriminierungen derzeit lediglich aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit unzulässig. Darüber hinaus sind Ungleichbehandlungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit im Bereich der Bildung, beim Sozialschutz und bei sozialen Vergünstigungen untersagt.

Auch Belästigungen sind Diskriminierungen im Sinne des Gesetzes. Eine unerwünschte Berührung oder anzügliche Bemerkung kann eine sexuelle Belästigung darstellen. Ebenso kann eine Beschimpfung beispielsweise wegen der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion zu einer Belästigung führen.


Was tun bei Diskriminierung?
Im Fall einer Diskriminierung ist es ratsam, sich so schnell wie möglich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu wenden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet ein vertrauliches und kostenloses Beratungsgespräch und informiert über Rechte und Möglichkeiten.

Kontakt
Telefon: 0800 206 119
E-Mail: gaw@bka.gv.at

Weitere Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz oder zum Tätigkeitsbereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft finden Sie auf der Website www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at. Infomaterial und Broschüren können dort als PDF heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022