Gesunde Arbeit

Bekleidungsbranche: Bessere Arbeitsbedingungen sind dringend notwendig

Das EU-Parlament diskutierte im Entwicklungsausschuss die Verabschiedung einer EU-Leitinitiative für die Bekleidungsbranche. Ziel dieser Initiative ist eine EU-weite Einigung auf Arbeits- und Umweltstandards für die Bekleidungsbranche, die während des gesamten Produktionsprozesses sowie in der Lieferkette eingehalten werden müssen.

Nicht erst seit dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza im Jahr 2013 in Bangladesch wird die Abwesenheit von grundlegenden Arbeitsstandards in der Bekleidungsindustrie vermehrt angeprangert. Mit über 1000 Toten machte der folgenschwere Zusammenbruch des Fabrikgebäudes auf die traurige Realität aufmerksam, unter welch schlechten und gefährlichen Bedingungen ArbeiterInnen die Kleidung vieler internationaler Bekleidungskonzerne produzieren. Ein Großteil der dort tätigen ArbeitnehmerInnen sind Frauen. Arbeiterkammer und Gewerkschaften setzen sich schon länger für die Einhaltung von Arbeitsstandards in der Textilbranche ein. Umso begrüßenswerter ist es, dass sich das Europäische Parlament nun endlich mit der Entwicklung einer konkreten Leitinitiative für die Bekleidungsbranche befasst. Über 180 Änderungsanträge wurden bisher zu dem von der Berichterstatterin der GUE/NGL-Fraktion erstellten Dokument eingereicht, was als Zeichen für ein breites Engagement innerhalb des Ausschusses, aber auch des Parlaments gewertet werden kann. Der Bericht fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für verbindliche Standards auszuarbeiten.

Derzeit gibt es in der Bekleidungsbranche unterschiedliche Standards und Siegel, die meist auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhen und häufig nur Teile des Herstellungsprozesses betreffen. Dies macht es gerade für VerbraucherInnen schwer einschätzbar, woher die gekaufte Kleidung kommt und unter welchen Bedingungen diese produziert wurde. Ein bisschen Klarheit schafft hier beispielsweise die Internetseite der Arbeiterkammer Oberösterreich mit Tipps, wie der eigene Konsum fairer gestaltet werden kann.

Die SchattenberichterstatterInnen der Grünen und S&D-Fraktion befürworteten den Vorstoß einer verbindlichen Leitinitiative und sprachen sich für die Einbindung der erst kürzlich veröffentlichten Leitlinien der OECD zur Sorgfaltspflicht in der Bekleidungs- und Schuhbranche in EU-Recht aus. Auch sollten zentrale Arbeitsschutzaspekte, wie beispielsweise die Vereinigungsfreiheit und die Einbindung von SozialpartnerInnen vorgesehen werden, wie sie auch die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bekräftigt. Die VertreterInnen der Kommission betonten, dass der nachhaltige Umgang mit Lieferketten auch Teil der geplanten Anpassung der Ziele der Generaldirektion Handel sei und bereits in der Mitteilung der Kommission „Handel für alle“ Ausdruck gefunden hätte.

Im nächsten Schritt wird nun versucht, Kompromisse auf Basis der Änderungsanträge auszuarbeiten – insbesondere mit der EVP-Fraktion. Diese lehnt bisher verbindliche Leitlinien generell ab mit dem Argument, dass dies abschreckend auf europäische Unternehmen wirken und somit negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben würde. Für eine effektive Umsetzung und Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards wäre Verbindlichkeit jedoch essentiell, denn KonsumentInnen können nicht durch ihre Kaufentscheidungen allein zu einer branchenweiten Einhaltung beitragen. Eine verbindliche Leitlinie für die Bekleidungsindustrie wäre ein erster Schritt – der jedoch langfristig richtungsweisend für den Umgang mit andere Branchen sein sollte. Die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) beispielsweise setzt sich für eine breite Verankerung von Arbeits- und Umweltstandards weltweit ein. Die Abstimmung über den Bericht im Plenum des Europäischen Parlaments soll noch im laufenden Monat stattfinden.

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