Gesunde Arbeit

Menschlichkeit auf Baustellen: GBH appelliert - Hitzeregelung anwenden

Tipps zum Schutz vor zu viel Sonne zur bevorstehenden Hitzewelle

Bauarbeiter müssen in der Sonne hart arbeiten, ob sie wollen oder nicht. Sie können nicht in den Schatten flüchten, wie von Experten empfohlen. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) empfiehlt, Sonnenschutzcreme, UV-Schutzbrillen und UV-T-Shirts zu verwenden sowie mindestens 2 Liter Wasser pro Tag zu trinken und appelliert an die Baustellenverantwortlichen, die Hitzeregelung anzuwenden.

Gerade im Sommer fallen die meisten Überstunden an, da bei schlechtem Wetter nicht immer gearbeitet werden kann. Dazu kommen Lärm, Staub, Stress und andere Arbeitsbelastungen. „Das haut sogar den stärksten Bauarbeiter um", bekräftigt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.

Die Folgen bei Arbeiten in der prallen Sonne sind nicht nur schwere Sonnenbrände, sondern auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs. Dazu kommen Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Gerade Bauarbeiter brauchen einen Schutz vor dem gefährlichen, nicht sichtbaren Lichtspektrum im Bereich UV (Ultraviolett) und Infrarot (IR).


6 Tipps: Wassertrinken ist enorm wichtig
Bereits bei normaler Arbeit verbraucht ein Mensch ca. 2.5 Liter Flüssigkeit. Schon ein Flüssigkeitsverlust von 2 Prozent verursacht einen Leistungsverlust von 20 Prozent. Flüssigkeitsverlust verursacht einen Leistungsabfall, Fehlhandlungen, ein erhöhtes Unfallrisiko, Müdigkeit, erhöhte Reizbarkeit und Konzentrationsmangel.

  1. Genug Wasser trinken ist lebensnotwendig
  2. Wer schwer arbeitet, muss mehr Wasser trinken: Mindestens 2 Liter pro Tag
  3. Nicht warten, bis man durstig ist.
  4. Mehrmals täglich Wasser trinken – nicht alles auf einmal „reinschütten“
  5. Zu kalte Getränke verursachen Magenschmerzen
  6. Natürliches Mineralwasser ist das gesündeste

Hitzeregelung ab 35 Grad bei Arbeiten im Freien nutzen:Temperaturanfrage gibt Rechtssicherheit
Im Herbst 2012 wurde auf Vorschlag der Bausozialpartner im Parlament eine Regelung im Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz geschaffen. Darin ist geregelt, dass bei plus 35 Grad Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden kann. Die Entscheidung dazu liegt beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten. Den Arbeitern gebührt eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns in dieser Ausfallzeit. Im langjährigen Jahresdurchschnitt gab es 4,4 Arbeitstage mit über 35 Grad Hitze.

Zur Rechtssicherheit bietet die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) eine Hitze-Temperaturabfrage der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) an. Nähere Infos dazu und alle rechtlichen Grundlagen finden Sie unter: www.buak.at. Muchitsch abschließend: „Wir reden hier von wenigen Stunden, bei denen das Arbeiten im Freien eingestellt werden sollte. Dafür sprechen drei Gründe. Erstens: Die körperliche Arbeitsleistung verringert sich bei diesen tropischen Temperaturen um mehr als die Hälfte. Zweitens: Die Unfallgefahr erhöht sich um ein Vielfaches und drittens: Auch Bauarbeiter haben das Recht, unter menschlichen Bedingungen zu arbeiten. 35 Grad und mehr sind keine menschlichen Arbeitsbedingungen mehr.“

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