Gesunde Arbeit

Neu seit 1.7.2017: Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)

Wenn Sie nach einem längeren Krankenstand schrittweise an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren.
Wiedereingliederungsteilzeit ist Vereinbarungssache
Handshake zwischen zwei Personen Wiedereingliederungsteilzeit ist Vereinbarungssache

Nach einem langen Krankenstand ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Damit geht eine langjährige Forderung in Erfüllung, zumindest zum Teil.

Infos der Arbeiterkammer Wien
Die Arbeiterkammer hat auf ihrer Website die wichtigsten Infos zur Wiedereingliederungsteilzeit zusammengestellt. Erfahren Sie,

  • welche arbeitsrechtlichen Regelungen rund um die Wiedereingliederungsteilzeit gelten,
  • mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können und
  • wie Sie in dieser Zeit sozialversichert sind.

Broschüre des Sozialministeriums
Umfassende Informationen zur Wiedereingliederungsteilzeit gibt es in der neuen Broschüre des Sozialministeriums "Wiedereingliederungsteilzeit - Arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leitfaden".

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