Gesunde Arbeit

Hindernisse behindern

Wenn von Barrierefreiheit die Rede ist, denkt man oft an RollstuhlfahrerInnen und Rampen. Dass damit aber viel mehr gemeint ist und Barrierefreiheit allen Menschen zugute kommt, wird oft vergessen.

Eine Barriere ist ein Hindernis. Alle Menschen können aufgrund von Hindernissen eingeschränkt bzw. behindert werden. Seien es ein Gipsbein und Krücken, die das Erklimmen von Stiegen erschweren, sei es der schwere Koffer, der über unebenen Boden gezogen, oder der Kinderwagen, der gehoben anstatt geschoben werden muss.

Barrierefreiheit
Bauliche Barrierefreiheit bedeutet, dass die baulichen Gegebenheiten so gestaltet bzw. angepasst werden, dass alle Menschen das Gebäude nutzen können, ohne behindert zu werden. Das sind beispielsweise:

  • Rampen
  • Taktile Leitsysteme: Rillen bzw. kleine Erhebungen am Boden, die mittels Stock ertastet werden
  • Personenaufzüge mit Informationstafeln in Brailleschrift (Blindenschrift), Stockwerksdurchsagen und visuell klar erkennbaren Tasten
  • Beidseitige Handläufe bei Stiegen
  • Barrierefreie Handwaschbecken (richtige Tiefe, um mit einem Rollstuhl zum Handwaschbecken zufahren zu können und vom Sitzen aus Wasser und Seife zu erreichen)
  • Visuelle Markierungen der ersten und letzten Stufe und der Türschnallen/Türhebel

Barrierefreiheit in der Arbeitsstätte
Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten wird im § 15 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) angeführt. Wichtig ist die Planung und Adaption der Gebäude und der Arbeitsstätten. Diese sollen dermaßen gestaltet sein, dass die Benutzung der Einrichtungen für alle möglich ist. Beispielsweise dient der Handlauf jenen Personen, die mobil eingeschränkt sind oder jenen mit Sehschwächen. Der Handlauf soll nach der letzten Stufe noch ca. 30 cm gerade weiterlaufen, damit blinde oder sehbeeinträchtigte Personen erkennen, dass die Stufen nun zu Ende sind, und nicht durch das abrupte Ende der Treppe und des Handlaufes stürzen. Generell ist auch auf das Zwei-Sinne-Prinzip zu achten. Das bedeutet, dass immer zwei einander ergänzende Sinne angesprochen werden sollen, z. B. der Gehörsinn und der Tastsinn bei eingeschränktem Sehsinn. Oder der Sehsinn und Fühlsinn für Vibrationen bei eingeschränktem Hören.

Unterstützung durch ExpertInnen
Wenn es um die barrierefreie Ausgestaltung geht, sollten unbedingt ExpertInnen mit ins Boot geholt werden. Dies sind die betroffenen Personen selbst (RollstuhlfahrerInnen, blinde oder gehörlose KollegInnen) oder Behindertenvertrauenspersonen (BVP) als innerbetriebliche Interessenvertretung. Institutionen, die sich auf die Beratung hinsichtlich Barrierefreiheit spezialisiert haben, sollten ebenfalls eingebunden sein. Diese kennen die gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regelungen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten/Förderungen.

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