Kommission schlägt neue Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor krebserregenden Chemikalien vor
Mit der aktuellen Novelle schlägt die Kommission neue Grenzwerte für fünf Karzinogene (Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd sowie MOCA) vor. Mit den Grenzwerten soll eine Höchstkonzentration festgelegt werden, wie viel dieser krebserregenden Chemikalien in der Luft am Arbeitsplatz maximal vorhanden sein dürfen. Die von der Regelung umfassten Substanzen kommen u.a. beim mechanischen Plattieren, der Zink- und Kupferverhüttung, in Gießereien, bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess zum Einsatz.
Mehr Infos sowie zahlreiche, weiterführende Links zu diesem Thema finden Sie im Beitrag "Kommission schlägt neue Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor krebserregenden Chemikalien vor" auf der Website des Brüssel-Büros der Bundesarbeitskammer (AK Europa).