Gesunde Arbeit

AK: Kürzungen bei der AUVA sind Mittelverschiebungen zu anderen Zahlern

Bereits jetzt ist es so, dass die Arbeitgeber die Kosten für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen bei Weitem nicht zur Gänze tragen.

Plan ist, den Unfallversicherungsbeitrag noch weiter abzusenken und die Rechnung durch die Versicherten bezahlen zu lassen. Aus Sicht der AK ist das keine Reform, sondern ein Verschieben der Kosten von den großen Unternehmen hin zu den mittleren und kleinen und den Steuerzahlern. Die AK-ExpertInnen bezweifeln auch die Machbarkeit des auf der heutigen Pressekonferenz der Sozialministerin Hartinger-Klein angekündigten Sparkurses für die Verwaltung in der AUVA. Bei jährlichen Verwaltungskosten von 90 Millionen Euro 100 Millionen einsparen zu wollen, kann nur zu Lasten der Versicherten in Form von weniger und schlechterem Service gehen.

Mittelverschiebungen mit Ziel unbekannt?
Ankündigungen lassen vermuten, dass geplant ist, die Entgeltfortzahlung künftig in Richtung Pensionsversicherung zu transferieren. Damit kommt aber automatisch der Steuerzahler über die Ausfallshaftung des Bundes zum Handkuss. Mehr als zwei Drittel der Steuereinnahmen stammen von ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.

90 Prozent der Arbeitsunfälle werden in herkömmlichen Krankenhäusern erst sowie akut versorgt. Auch die Folgekosten werden von den Krankenhäusern übernommen. Für diese Leistungen erhalten die Krankenversicherungsträger von der AUVA 200 Millionen Euro. Wenn diese Zahlung um 150 Millionen reduziert wird, fehlt dieses Geld den Krankenhäusern. Leistungskürzungen oder Versorgungsengpässe sind dann unvermeidbar. Auch hier gilt letztlich: Die Kosten sollen die ArbeitnehmerInnen schultern.

Präventionsauftrag erweitern
Es ist gut dokumentiert, dass ein erheblicher Anteil der Erkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden der Beschäftigten am Arbeitsplatz seine Wurzeln hat. Und diese Krankmacher kosten viel Geld. Da bei der AUVA den Sparstift anzusetzen, ist der falsche Weg. Ganz im Gegenteil sollte der Präventionsauftrag der AUVA auf arbeitsbezogene Gesundheitsgefahren erweitert werden. Die Berufskrankheitenliste ist dahingehend zu überprüfen, dass neue krankmachende Arbeitsbelastungen, etwa psychische Erkrankungen auch als Berufskrankheiten anerkannt werden. Vor dem Hintergrund der Arbeitszeitdiskussion gilt es vor allem wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von unfreiwilligen und übermäßigen Überstundenleistungen zu ergreifen. Denn auch diese belasten die Gesundheit.

Bundesregierung und Arbeitgeber gehen aber offenbar davon aus, dass das Dienstgeberhaftungsprivileg weiter aufrecht bleibt. Arbeitgeber haften nur für die vorsätzliche Herbeiführung eines Arbeitsunfalles, aber nicht für grobe Fahrlässigkeit. Die Arbeitgeber sind damit von Schmerzensgeldansprüchen oder Trauerschäden ausgeschlossen. Dieses Privileg kann aber nur solange gerechtfertigt sein, solange die Arbeitgeber auch die Kosten für die Unfallversorgung tragen.

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