Gesunde Arbeit

Scharfe Kritik an Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums

Österreichs Lungenfachärzte kritisieren den Verordnungsentwurf für Gastronomie-Lehrlinge des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf Schärfste: „Nichtraucherschutz für Gastro-Lehrlinge vollkommen unzureichend!“

Der Entwurf sieht vor, dass Jugendliche, die ab 1. September eine Lehre in der Gastronomie beginnen, bis zu einer Stunde pro Tag in Räumen, in denen geraucht wird, eingesetzt werden dürfen. Die Lungenfachärzte warnen eindringlich, dass jegliche Rauchexposition die Gesundheit schädigt, besonders aber bei Jugendlichen schwerwiegende gesundheitliche Folgen auftreten können.
Aber auch die Tatsache, dass alle Gastro-Lehrlinge, die vor dem 1. September ihr Lehrverhältnis begonnen haben werden, für ihre gesamte Lehrzeit der alten Regelung unterliegen, die einen noch deutlich längeren Aufenthalt der im Raucherbereich zulässt, wird von der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) angeprangert. Diese Jugendlichen seien besonders massiv von einem völlig unzureichenden Nichtraucherschutz betroffen.

Prim. Univ.-Prof. Dr. Peter Schenk, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) und Abteilungsvorstand der Pulmologie am Landesklinikum Hochegg: „Passivrauch ausgesetzt zu sein, ist nicht nur eine Belästigung für die Betroffenen, sondern kann schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Jugendliche sind aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung sogar noch deutlich anfälliger als Erwachsene für die Folgen des Passivrauchs. Dies betrifft nicht nur die Lunge, sondern den ganzen Organismus. Die bisherigen Regelungen zum Schutz der Lehrlinge in der Gastronomie waren völlig unzureichend. Nun aber eine Verordnung zu erlassen, die die Schädigung der Gesundheit Jugendlicher erneut billigend in Kauf nimmt, ist unverantwortlich. Aufgabe des Gesundheitsministeriums ist es ja, Gesundheit zu fördern!“

Alte Regelung (be)trifft noch viele

Die bisher bestehende Regelung des Tabakgesetzes besagte, dass die Ausbildung oder Beschäftigung Jugendlicher überwiegend in jenen Räumen zu erfolgen hat, in denen nicht geraucht werden darf, sofern der Betrieb über solche Räume verfügt. Dies bedeutet aber, dass sie an einem 8-Stunden-Tag knapp 4 Stunden im Raucherbereich beschäftigt werden dürfen und damit Passivrauch ausgesetzt sind. Das Fatale daran ist, dass diese Regelung für alle bereits bestehenden Lehrverhältnisse sowie für alle, die bis 31. August abgeschlossen werden, gilt. Das bedeutet, dass all jene, die vor dem 1. September als Lehrling in der Gastronomie zu arbeiten begonnen haben werden, ihr gesamte Lehrzeit lang beinahe vier Stunden am Tag Tabakrauch ausgesetzt sein dürfen.

Lungenexperte Schenk: „Es ist aus medizinischer Sicht überhaupt nicht einzusehen, warum nicht eine neue Regelung für alle Gastro-Lehrlinge in Kraft gesetzt wird, die jegliche Rauchexposition verbietet und damit einen echten Schutz darstellt – und zwar unabhängig vom Beginn des Lehrverhältnisses.

Schenk abschließend: „Wir sehen uns mit einer weiteren Folge des eigentlich schon beschlossenen, von der Regierung aber gekippten generellen Rauchverbots in der Gastronomie konfrontiert. In diesem Fall sind es die Lehrlinge, die die Kosten dieser Entscheidung mit ihrer Gesundheit zu tragen haben. Da die Regierung hier eine Entscheidung gegen die Gesundheit der Bürger gefällt hat, können wir nur darauf hoffen, dass noch viel mehr Menschen das Don’t smoke-Volksbegehren Anfang Oktober unterschreiben.“

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