Damit Sonne nicht krank macht!
Während der Sonnenschutz im Urlaub am Strand inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist, wird er bei der Arbeit im Freien meist vernachlässigt. Allein die Tatsache, dass die Arbeitszeit in der Sonne das Zigfache der Urlaubszeit ausmacht, sollte zum Nachdenken anregen. Denn die Belastung durch UV-Strahlung ist von Ende April bis Mitte August sehr hoch.
Für ArbeitnehmerInnen, die den Großteil ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen, sind deshalb Schutzmaßnahmen zu treffen. Abhängig von Tätigkeit und Umgebung kann sich die UV-Belastung durch Reflexionen an Blechdächern, Fassaden o. Ä. enorm erhöhen. Auch die Körperhaltung bei der Arbeit ist von großer Bedeutung. Hier sind Schultern, Nacken und Kopf besonders gefährdet.
Wie bewertet man die UV-Belastung?
Unter www.uv-index.at kann der tagesaktuelle UV-Index abgefragt werden. Eine einfachere Möglichkeit ist die „Schattenregel“. Dazu muss nur auf die Länge des eigenen Schattens geachtet werden. Ist der eigene Schatten kleiner oder gleich groß wie man selbst, sind Schutzmaßnahmen notwendig.
Zu bedenken ist auch, dass bei Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung und bei hohen Temperaturen die Leistungsfähigkeit und Konzentration abnehmen und sich dadurch die Unfallgefahr erhöht. Bei extremer Hitze kann es auch zu einem Hitzschlag, Hitzekollaps, Sonnenstich oder anderen akuten Auswirkungen kommen.
Geeignete Schutzmaßnahmen
- Genug trinken (alkoholfreie Getränke)
- Beschattung der Arbeitsplätze (Überdachungen, Sonnensegel, Sonnenschirme usw.)
- Tragen von luftdurchlässiger und UV-sicherer Kleidung
- Tragen einer Kopfbedeckung (mit Nackenschutz)
- Bereitstellung von Sonnenschutzbrillen (UV-Schutz), idealerweise mit Seitenschutz
- Bereitstellung geeigneter Sonnenschutzmittel (Sonnencreme)
- Benutzung von Schutzhandschuhen für erhitzte Oberflächen
- Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten
- Organisatorische Maßnahmen, wie den Arbeitsbeginn vorverlegen, die Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen einlegen
- Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistung speziell bei Hitzekollaps, Hitzschlag, Sonnenstich
Im Normalfall wird eine Kombination von verschiedenen Schutzmaßnahmen notwendig sein. Für Bauarbeiter gilt auch Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. So können ArbeitgeberInnen bei Temperaturen über 35 °C die Arbeiten einstellen lassen.