Gesunde Arbeit

Evaluierung: Das Alter der Beschäftigten berücksichtigen!

Bei der Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG muss die Eignung der ArbeitnehmerInnen im Hinblick auf das Alter berücksichtigt werden. In der betrieblichen Praxis wurde das bisher oft vernachlässigt. Ein Merkblatt der Arbeitsinspektion und entsprechende Checklisten der AUVA auf www.eval.at unterstützen nun die Betriebe bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
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Aufgrund der demografischen Entwicklung machen ältere ArbeitnehmerInnen einen immer größeren Teil der ArbeitnehmerInnenschaft aus. Ältere ArbeitnehmerInnen sind keine homogene Gruppe, denn erhebliche Unterschiede zwischen gleich alten Personen sind durchaus möglich und zu beachten. Die Gründe dafür liegen auch in unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Jede Branche ist durch spezifische Risiken und Belastungen geprägt, wie z. B. Tragen schwerer Lasten, monotone Arbeit, Zwangshaltungen oder psychische Belastungen.

Merkblatt der Arbeitsinspektion
Was können Betriebe in dieser Situation tun? Das Merkblatt der Arbeitsinspektion „Alternsgerechte Arbeitsgestaltung“, das in Kooperation u. a. mit den Sozialpartnern herausgegeben wurde, schlägt drei Schritte zum Ziel vor:

  • Schritt 1: Altersstrukturanalyse durchführen
  • Schritt 2: Tätigkeiten identifizieren, die speziell für Ältere besonders belastend oder auch fördernd sein können
  • Schritt 3: Alternsgerechte Arbeitsgestaltung, wobei hier Empfehlungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Gesundheit, Qualifizierung und Führung gegeben werden

Länger arbeiten bedeutet, dass belastende Arbeitsbedingungen auch länger einwirken. Deshalb ist es wichtig, dem Gesundheitsverschleiß frühzeitig vorzubeugen und bereits bei den Jüngeren aktiv zu werden. Was sind nun bezüglich des Alters belastende Arbeitsbedingungen?

Checklisten und Maßnahmenblätter
Diese Frage beantworten die Instrumente der AUVA auf www.eval.at. Eine Checkliste enthält Hinweise zum alternsgerechten Arbeiten für den Produktions- und den Bürobereich. Darin werden körperliche Entwicklungen aufgelistet, die für den Prozess des Alterns kennzeichnend sind, wie z. B. Nachlassen der Kraft, geringeres Lungenvolumen, Schwächen im Sehen und Farbensehen, Hitzeunverträglichkeit oder geringere Kälteverträglichkeit. Das Maßnahmenblatt „Berücksichtigung des Alters“ als Teil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments gemäß § 5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) listet dementsprechend mögliche Gefährdungen oder Belastungen auf, die für das Alter ein typisches Problem sind, wie z. B. körperlich anstrengende Arbeiten. Die Checkliste liefert auch gleich Aspekte für Maßnahmen, wie z. B. „Einsatz von Hebe- und Transporthilfen“ und „richtige Hebe- und Tragetechniken jedenfalls beachten“.

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