Gesunde Arbeit

Einführungserlass zur VEMF ist da

Nach der Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) steht nun auch der dazugehörige Einführungserlass zur Verfügung.

Die Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF wurde mit BGBl. II Nr. 179/2016 vom 7. Juli 2016 kundgemacht und tritt mit 1. August 2016 in Kraft (Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder) - siehe auch Artikel EMF-Verordnung tritt in Kraft (Anmerkung der Redaktion). Die VEMF gilt für Tätigkeiten, bei denen die ArbeitnehmerInnen einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz ausgesetzt sind oder sein könnten (Langzeitwirkungen sind nicht umfasst).

Wesentliche Inhalte des Einführungserlasses sind Informationen zu:

  • Festlegung von Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten
  • Regelungen zu Bewertungen, Berechnungen und Messungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von EMF-Expositionen (Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenprogramm)
  • Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der ArbeitnehmerInnen
  • Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung von EMF-Bereichen
  • Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung (§ 5 VEMF, bei Überschreitung Beschäftigungsverbot § 4 MSchG).
  • Artikel 2 und Artikel 3 der Verordnung regeln EMF-bezogene Novellen der VGÜ 2014 (sonstige besondere Untersuchungen bei EMF-Einwirkung, Zeitabstand 5 Jahre) und der KJBG-VO (Beschäftigungsverbot in Bereichen, in denen die Auslösewerte überschritten sind).

Der Einführungserlass steht zum Download zur Verfügung.

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