Gesunde Arbeit

Die Wahrheit von der „Peepshow im Beauty-Salon“

Eine Beauty-Salon-Besitzerin postete auf Facebook ihren Ärger über eine Kontrolle des Arbeitsinspektorates. Sie behauptete, das Arbeitsinspektorat hätte angeordnet, „Intim-Enthaarungen nur in Räumen mit Fenstern ins Freie durchzuführen“.

Der Beitrag wurde von vielen Medien des Landes unrecherchiert als wahr übernommen und groß aufgemacht weiterverbreitet. Auf Facebook sorgte das Posting für einen Shitstorm gegen das Arbeitsinspektorat.

Fakten

Im Beauty-Salon, in dem mehr als 30 Beschäftigte tätig sind, fand eine Kontrolle des Arbeitsinspektorates statt, es wurden Mängel festgestellt und es erfolgte eine Aufforderung zur Mängelbehebung.
Vor Ort wurde nämlich Folgendes vorgefunden:

  • Arbeitnehmer/innen müssen im Obergeschoß, also im ersten Stock, in kleinen Kojen arbeiten, ohne Sichtkontakt ins Freie und ohne Möglichkeit der Belüftung mit frischer Luft und Entlüftung der abgestandenen Luft. Ein Blick ins Freie und entsprechende Be- und Entlüftung von Arbeitsräumen sind gesetzlich vorgeschrieben. Dass es für die Sichtverbindung auch andere Möglichkeiten als ein großes Auslagenfenster gibt, liegt auf der Hand, z.B. ein kleines Fenster fernab der Kund/innen oder ein Lichtband in entsprechender Höhe.
  • Ein passender Notausgang für Beschäftigte und Kund/innen ist nicht vorhanden.
  • Den Beschäftigten steht kein Aufenthaltsraum zur Verfügung, ab 12 Arbeitnehmer/innen ist ein solcher vorzusehen.
  • Weitergehende inhaltliche Prüfungen konnten nicht durchgeführt werden, da weder eine allgemeine Arbeitsplatz- noch eine Mutterschutzevaluierung vorhanden war sowie auch keine Arbeitszeitaufzeichnungen.

Resümee

Ein Mediengag mit Werbeeffekt auf Kosten einer Behörde, die es aushalten muss?
Es ist problematisch, wenn Vorschriften für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Behörden, die sich um ihre Einhaltung kümmern, als sinnlos hingestellt und ins Lächerliche gezogen werden. Die Arbeitsinspektion unterstützt Arbeitgeber/innen jederzeit, Lösungen zu finden. Eine Kontaktaufnahme seitens der Arbeitgeberin mit dem Arbeitsinspektorat zur Klärung offener Fragen gab es im konkreten Fall bedauerlicherweise nicht. Mittlerweile hat das Arbeitsinspektorat Kontakt mit der Arbeitgeberin aufgenommen, um – im Interesse der Arbeitnehmer/innen – die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auf sachlicher Ebene und konstruktiv zu besprechen.

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