Gesunde Arbeit

5 Dinge, die Sie über die Arbeitsinspektion wissen sollten

„Vurschrift is Vurschrift“ sagte der Arbeitsinspektor – angeblich! Geschichten über scheinbar realitätsfremdes Handeln der Arbeitsinspektion werden so dargestellt, dass ein paar Lacher erzeugt werden können. Geholfen ist damit aber niemandem. Nur durch eine ernsthafte Überprüfung des konkreten Falls können mögliche Missverständnisse aufgeklärt werden, kann erklärt werden, warum der Arbeitsinspektor oder die Arbeitsinspektorin so gehandelt hat, und kann mögliches Verbesserungspotenzial erkannt werden.
5 Fakten über die Arbeitsinspektion
awblog.at
Infografik über die Leistungen der Arbeitsinspektion 5 Fakten über die Arbeitsinspektion
awblog.at

In letzter Zeit gab es mehrere Medienberichte, die sich über die Arbeitsinspektion lustig gemacht oder Arbeitnehmerschutzvorschriften ins Lächerliche gezogen haben. Es wurde unhinterfragt behauptet, Arbeitsinspektor/innen verbieten Obstkörbe, schreiben Intimwaxings in Auslagen vor und handeln vernunftbefreit nach dem Motto „Vurschrift is Vurschrift“, der Amtsschimmel wiehert im Arbeitsinspektorat. Am tatsächlichen Sachverhalt waren nur wenige interessiert.

Vor über 100 Jahren wurden in Österreich die ersten Arbeitsinspektoren eingesetzt. Schon damals wurde die Notwendigkeit erkannt, gesetzliche Regelungen zum Schutz der arbeitenden Menschen festzulegen und deren Einhaltung durch eine Behörde zu überwachen.

Ist das heute nicht mehr zeitgemäß? Darf eine moderne Behörde nicht kontrollieren?

Mag. Dr. Alexandra Marx, Leiterin der Rechtsabteilung im Zentral-Arbeitsinspektorat, Sozialministerium, schreibt auf dem A&W-Blog über "5 Dinge, die Sie über die Arbeitsinspektion wissen sollten".

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