Gesunde Arbeit

Unter der Lupe

Eine neue Studie der Universität Innsbruck beleuchtet praktisch gelebten ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsplatzevaluierung.
Die gesetzliche Verpflichtung ist ein wichtiger Motivationsfaktor für die Durchführung der Evaluierung.
Symbolbild für gesetzliche Verpflichtung Die gesetzliche Verpflichtung ist ein wichtiger Motivationsfaktor für die Durchführung der Evaluierung.

Eine aktuelle Onlinestudie der Universität Innsbruck zeigt die gelebte Praxis von ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsplatzevaluierung in Österreich aus der Perspektive von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (Hopfgartner, Peißl, Seubert, 2017).

An der Untersuchung nahmen insgesamt 213 VertreterInnen von ArbeitnehmerInnen (z. B. Betriebsräte, Sicherheitsvertrauenspersonen) und 165 VertreterInnen von ArbeitgeberInnen (z. B. Personalabteilung, Geschäftsführung, InhaberInnen, ProkuristInnen) teil.


Gesetz ist Triebfeder
Laut Studie werden zur Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung vor allem Präventivfachkräfte (ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte) beauftragt. Befragt nach den Gründen für die letzte Arbeitsplatzevaluierung, gaben mehr als die Hälfte der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen an: „Zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit und Gesundheit.“ Der wichtigste Motivationsfaktor ist jedoch die „gesetzliche Verpflichtung“ (über 60 % Zustimmung von ArbeitnehmerInnen und ca. 70 % Zustimmung von ArbeitgeberInnen).

Prävention bringtʼs
Sofern die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen durchgeführt wurde, erfolgte sie hauptsächlich durch ArbeitsmedizinerInnen (lt. 40 % der AN und 35 % der AG) oder ArbeitspsychologInnen (lt. 39 % der AN und 45 % der AG). Optimierungsbedarf sahen hier ArbeitnehmerInnen vor allem in der stärkeren Einbindung der Belegschaftsvertretung (47 %), der Ableitung sinnvollerer Maßnahmen (36 %) sowie vermehrter Unterstützung durch Vorgesetzte (29 %). ArbeitgeberInnen nahmen Verbesserungsbedarf insbesondere in der Ableitung sinnvollerer Maßnahmen (29 %) und im Ausmaß der Unterstützung durch Vorgesetzte (23 %) wahr. Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen vertraten die Ansicht, dass die Evaluierung psychischer Belastungen grundsätzlich sinnvoll ist: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Prävention wurde hierbei von beiden Seiten sehr positiv bewertet. 54 % der ArbeitnehmerInnen meinten, der Nutzen sei höher als die Kosten, 40 % der ArbeitgeberInnen vertraten die Auffassung, dass sich die Kosten und der Nutzen die Waage halten.

Kompetent und wichtig
Die Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft und eine/n ArbeitsmedizinerIn wurde beinahe von allen Befragten (Zustimmung über 90 %) bestätigt. ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkäfte und ArbeitspsychologInnen werden laut Studie als kompetent und wichtig eingeschätzt – ihre Tätigkeit wurde damit als ein effektiver Beitrag zum ArbeitnehmerInnenschutz bestätigt.

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