Gesunde Arbeit

Was kommt im ArbeitnehmerInnenschutz?

Das Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetzes ist abgeschlossen. Die Regierungsparteien haben am 7.6.2017 einen Initiativantrag eingebracht (2228/A XXV. GP), der am 13.6.2017 im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt wird.

Der Entwurf zum ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz verfolgt das Ziel, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG 1993), das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG) und das Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG 1979) zu entbürokratisieren, ohne die Schutzstandards zu mindern. Die Bundesarbeitskammer (BAK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) haben dazu ihre Stellungnahmen abgegeben (siehe Downloads).

Aus Sicht der Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen ist der vorliegende Entwurf in seiner Gesamtheit als tragfähiger Kompromiss zu bewerten. Dennoch ist anzumerken, dass der Entwurf durchaus einzelne Punkte beinhaltet, bei denen die Deregulierung eine gewisse Verschlechterung des Schutzniveaus befürchten lässt, weshalb in einiger Zeit die Wirkung der Änderungen zu evaluieren ist. Aus diesen Gründen ist es notwendig, ausführlich Stellung zu beziehen und zu konkreten Bestimmungen ergänzende Anmerkungen sowie wichtige Änderungsvorschläge einzubringen.

Wesentlich ist uns darauf hinzuweisen, dass mit dem Entwurf zwar die Thematik Entbürokratisierung im ArbeitnehmerInnenschutz erledigt ist, aber dringende andere Verbesserungserfordernisse in diesem für die Gesundheit der in Österreich arbeitenden Menschen so wichtigen Gebiet offen bleiben: Genannt sei beispielhaft, dass nach wie vor trotz hoher arbeitsbedingter Erkrankungsraten des Stütz- und Bewegungsapparats die längst fällige Verordnung zur manuellen Lastenhandhabung fehlt (weitere Beispiele dringenden Reformbedarfs siehe in der BAK-Stellungnahme ab Seite 4).

ÖGB und AK haben mehrfach deutlich gemacht, dass Reformvorhaben im technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzrecht im Sinne einer echten Weiterentwicklung und Modernisierung an die geänderten Herausforderungen der Arbeitswelt dringend geboten sind. Jegliche Absichtserklärungen zur Reform des ArbeitnehmerInnenschutzes mit dem Ziel, die Anforderungen der modernen Arbeitswelt abzubilden, sind zu begrüßen.

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