Gesunde Arbeit

Angriffe auf Öffi-Personal: Strafen verschärft

Seit 1.9.2017 sieht das Strafgesetzbuch höhere Strafen bei Körperverletzung von Beschäftigten des öffentlichen Verkehrs vor. In den Schutzkreis fallen LenkerInnen und bestimmte KontrolleurInnen. Nunmehr sind auch tätliche Angriffe gegen diese Personen als eigenes Delikt mit Strafe bedroht.
LenkerInnen öffentlicher Verkehrsmittel sind nun besser geschützt.
Öffentliches Verkehrsmittel: Autobus 40a LenkerInnen öffentlicher Verkehrsmittel sind nun besser geschützt.

Anlass für die Gesetzesänderung waren vermehrte Übergriffe auf LenkerInnen und Kontrollorgane in öffentlichen Verkehrsmitteln. So fanden letztes Jahr allein auf ÖBB-ZugbegleiterInnen 164 teils schwerwiegende Übergriffe von KundInnen statt. Die Betroffenen sind bei einem Angriff meist auf sich allein gestellt. Auf der Zug- oder Busstrecke ist eine rasche Intervention durch die Polizei oft nicht möglich. Eine verschärfte Strafdrohung soll präventiv wirken und das Aggressionspotenzial zügeln.

Neues Delikt und höhere Strafe
Der neue § 91a Strafgesetzbuch stellt tätliche Angriffe gegen ArbeitnehmerInnen, die von einem Verkehrsbetrieb mit bestimmten Aufgaben betraut sind, unter Strafe. Geschützt sind nun alle LenkerInnen eines öffentlichen Verkehrsmittels, ob Bus, Bahn, U-Bahn oder Straßenbahn. Erfasst sind auch jene ArbeitnehmerInnen, welche die Einhaltung der Beförderungsbedingungen überwachen sollen. Das sind zum Beispiel ZugbegleiterInnen und Fahrschein-KontrolleurInnen. Als tätlicher Angriff gelten etwa das Schlagen, Treten oder Bewerfen mit einem Gegenstand. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Kommt es zu einer Körperverletzung, drohen jetzt bis zu zwei Jahren  Freiheitsstrafe. Bisher galt die allgemeine Strafdrohung für Körperverletzung, nämlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Weitere Maßnahmen
Mit der Strafverschärfung ist das Thema Schutz vor Gewalt für ArbeitgeberInnen natürlich nicht „gegessen“. Je nach Umständen sind bestimmte Schutzmaßnahmen notwendig. Das konkrete Maßnahmenpaket ist Ergebnis einer sorgfältigen Evaluierung. Sicherheitskonzepte können zum Beispiel vorsehen, dass ArbeitnehmerInnen bei Kontrollgängen nicht allein unterwegs sind. Die Gewerkschaft vida, die sich beharrlich für die Gesetzesänderung eingesetzt hat, kündigt an, weiterhin „lästig“ zu bleiben. Sie regt an, über die Ausweitung der Regelung auf andere Bereiche nachzudenken: Denn auch ArbeitnehmerInnen in anderen Branchen – wie im Sozial- und Gesundheitsbereich, in der Bewachung, im Tourismus usw. – sind überdurchschnittlich oft Angriffen und Gewalttaten ausgesetzt.

Weiterführende Infos:
Sozialpartner-Broschüre „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“
http://tinyurl.com/gewalt417
vida-Initiative „Tatort Arbeitsplatz“
http://tinyurl.com/tatort417

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