Kollege Roboter – wer haftet?
Angenommen, ein Beschäftigter arbeitet mit einem sich frei bewegenden Roboter in der Fertigung zusammen. Aufgrund eines plötzlich eintretenden Sensordefekts macht der Roboterarm eine unvorhergesehene Bewegung und schleudert den Arbeiter gegen die Wand. Dieses Szenario ist keine Zukunftsmusik. Berichte über Unfälle mit Robotern mehren sich. Der rasante Fortschritt stellt die Gesetzgebung vor Herausforderungen. Zum Beispiel müssen Haftungs- oder Datenschutzfragen geklärt werden. In diesem Sinne hat das Europäische Parlament einen rechtlichen Rahmen empfohlen. Der Ball liegt nun bei der Europäischen Kommission.
Zivilrechtliche Regeln
Roboter mit künstlicher Intelligenz können eigenständig lernen, Entscheidungen treffen und umsetzen. Dabei interagieren sie auf unvorhersehbare Weise mit der Umwelt. Je unabhängiger Roboter vom Menschen werden, desto weniger greifen bestehende Haftungsregeln. Sollen autonome Roboter für die Zuordnung von Rechten und Pflichten als Person, wie ein Tier oder ein Gegenstand beurteilt werden? Noch muss Schadenersatz bei den Menschen gefordert werden, die für das Handeln eines Roboters konkret verantwortlich gemacht werden: HerstellerInnen, EigentümerInnen oder BenutzerInnen – aber nur wenn ihnen die Verursachung des Schadens und Verschulden nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist für Geschädigte schwierig bis unmöglich.
Das Europäische Parlament will verhindern, dass Schadenersatzansprüche deshalb beschränkt werden, weil ein nicht menschlicher Akteur involviert ist. Es werden spezielle Rechtsinstrumente gefordert, wie z. B. eine verschuldensunabhängige Haftung für den Einsatz dieser gefahrengeneigten Technologien. Vorgeschlagen wird eine Versicherungspflicht, wie sie für Kraftfahrzeuge besteht, ergänzt durch einen Entschädigungsfonds für nicht abgedeckte Schäden. Das Parlament regt zumindest für die ausgeklügeltsten autonomen Roboter einen neuen rechtlichen Status einer „elektronischen Person“ an. Darüber hinaus wirft das Beispiel des Arbeitsunfalls mit dem „unachtsamen Roboter“ auch Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzes auf. Wenn ArbeitgeberInnen Menschen mit Robotern zusammenarbeiten lassen, bedeutet das auch Verantwortung für die Prävention!