Gesunde Arbeit

Was sind Arbeitsstoffe?

Arbeitsstoffe sind alle Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und biologischen Agenzien, die bei der Arbeit verwendet werden. Als „Verwenden” gilt auch das Gewinnen, Erzeugen, Anfallen, Entstehen, Gebrauchen, Verbrauchen, Bearbeiten, Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Beseitigen, Lagern, Aufbewahren, Bereithalten zur Verwendung und das innerbetriebliche Befördern.

Gefährlich sind Arbeitsstoffe dann, wenn sie explosions-, brand- oder gesundheitsgefährlich sind. Der entsprechende Umgang ist dem Gefahrendatenblatt zu entnehmen.

Fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe zählen zu den gefährlichen Arbeitsstoffen (§ 40 ASchG) und wurden in Österreich erstmals mit Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zum 1. Jänner 1995 geregelt. Für sie gelten in Österreich genauso strenge Regeln wie für krebserzeugende und erbgutschädigende Arbeitsstoffe. Die wichtigsten fortpflanzungsgefährdenden Stoffe sind in Anhang VI der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) angeführt. Ebenso wie bei krebserzeugenden und bei erbgutschädigenden Stoffen muss ein Betrieb auch bei fortpflanzungsschädigenden Stoffen die Verwendung an das Arbeitsinspektorat melden.

Auf EU-Ebene sind fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe nach wie vor nicht vom Geltungsbereich der Karzinogene Richtlinie (2004/37/EG) erfasst, obwohl dies der Europäische Gewerkschaftsbund und auch ÖGB und AK seit vielen Jahren fordern. Stattdessen sind sie in der EU bis jetzt in der Richtlinie 98/24/EG über chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit geregelt. Diese Situation ist unzureichend, da diese Richtlinie nicht das hohe Schutzniveau der Karzinogene Richtlinie bietet, insbesondere nicht die Pflicht zum Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren, wenn solche zur Verfügung stehen. Die schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen dieser Substanzen für beide Geschlechter, die besonders bei ArbeitnehmerInnen im Bereich der Industrie, der Landwirtschaft, im Bergbau, im Gesundheits- und Dienstleistungssektor zum Tragen kommen, rechtfertigt diese Forderung.

Die Situation ist auch deshalb problematisch, weil die fehlende EU-weite Harmonisierung Anreize für Unternehmen schafft, die Produktion in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Standards anzusiedeln, was einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil auf Kosten der ArbeitnehmerInnen zur Folge hat. Und ganz grundsätzlich gesehen ist nicht einzusehen, dass es innerhalb der EU unterschiedliche Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen gibt.


Worauf ist zu achten?
Es ist darauf zu achten,

  • dass krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4 nicht verwendet werden dürfen, wenn ein gleichwertiges Ergebnis mit mindergefährlichen oder ungefährlichen Stoffen erreicht werden kann.
  • dass die gefährlichen Arbeitsstoffe richtig gekennzeichnet sind.
  • dass die erforderlichen Messungen durchgeführt werden
  • dass die MAK-Werte möglichst weit unterschritten werden.
  • dass die vorgeschriebenen Aufzeichnungen gemacht werden.
  • dass bei den Arbeitnehmern die erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchgeführt werden.
  • dass gefährliche Arbeitsstoffe möglichst in geschlossenen Betriebsanlagen oder wenigstens in getrennten Arbeitsräumen verarbeitet werden.
  • dass Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe am Ort ihres Entstehens abgesaugt bzw. entsorgt werden.
  • dass die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung steht.
  • dass die Verwendung bestimmter Stoffe dem Arbeitsinspektorat zu melden ist.
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