Gesunde Arbeit

Pause von der Arbeit: Was gilt?

Fragen und Antworten zur Erholung zwischendurch

Schnell am Schreibtisch ein Sandwich verschlingen? Nein, das gilt nicht als Mittagspause. Erholungspausen sind genau geregelt.
Erholungspausen: Was gilt?
Symbolbild Erholungspause Erholungspausen: Was gilt?

Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?
Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde einzuhalten ist, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. Im Arbeitnehmerinteresse oder aus betrieblichen Gründen kann diese halbstündige Pause auf zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden. Spezielle Regeln kann es in Betrieben mit erschwerten Arbeitsbedingungen geben, zum Beispiel am Fließband oder im Schichtbetrieb.

Haben Jugendliche länger Pause?
Nein, aber sie haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

Wann darf ich die Pause machen?
Das ist nicht genau festgelegt. Klar ist aber: Die Pause darf nicht gleich am Anfang der Arbeitszeit liegen, und auch nicht am Ende. Und da der Zweck der Pause die Erholung ist, könnte man folgern, dass sie nicht allzu nah bei Dienstbeginn oder -ende liegen darf. Das 'Aufladen der Batterien' macht nämlich wenig Sinn, wenn die Batterien noch fast voll sind.
Wann Pause ist, muss für die ArbeitnehmerInnen vorhersehbar oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums frei wählbar sein.


Wo darf ich Pause machen?
Wo du willst. Eine Anweisung, dass der Betrieb während der Pause nicht verlassen werden darf, darf es nicht geben – auch und erst Recht nicht, damit man für plötzliche Arbeitseinsätze erreichbar ist.

Pause, weil die Maschine kaputt ist?
Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zweck der Erholung der ArbeitnehmerInnen. Unterbrechungen, die sich aus dem Arbeitsablauf ergeben (z. B. Wartezeiten von Verkaufspersonal, Beförderungszeiten, Maschinenausfall usw.) können nicht als Ruhepausen gewertet werden. Eine spontane Ankündigung in der Art "Sie können jetzt Ihre Pause nehmen" erfüllt also nicht die Voraussetzungen des arbeitszeitrechtlichen Begriffs der Ruhepause. Auch wenn solche Unterbrechungen zum Essen am Arbeitsplatz genutzt werden, handelt es sich um keine Ruhepause.

Habe ich ein Recht auf bezahlte Mittagspause?
Grundsätzlich ist die Ruhepause vom Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Ausnahmen kann der Kollektivvertrag vorsehen. Auch für BeamtInnen gelten gesonderte Regelungen.

Habe ich das Recht auf Rauchpausen?
Ein Anspruch auf Rauchpausen besteht prinzipiell nicht. Wenn der Chef aber bisher nie die Zigarettenpause aus der Arbeitszeit herausgerechnet hat, dann gilt das als "einzelvertraglicher Anspruch". Dieser kann auch nicht einseitig rückgängig gemacht werden.

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