Gesunde Arbeit

GBH-Muchitsch: An Hitzetagen maximal 8 Stunden Arbeiten am Bau

Faire Arbeitszeiten an Tagen mit mehr als 30 Grad

Der Klimawandel ist nicht aufzuhalten, 30 Grad und mehr waren im heurigen Sommer keine Seltenheit. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) fordert deshalb, dass Arbeiten am Bau im Freien an Hitzetagen mit mehr als 30 Grad auf maximal 8 Stunden am Tag beschränkt werden muss. Weiters muss es auch zu einer Adaptierung der bestehenden Hitzeregelung am Bau kommen. Zukünftig müssen Arbeiter am Bau ab 35 Grad einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Arbeit einzustellen, fordert die GBH.

Der Sommer ist zu Ende. An vielen Tagen stieg das Thermometer über 30 Grad Celsius – auch Spitzenwerte über 35 Grad waren keine Seltenheit. Grund genug für den Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch, über Pressekonferenzen im Sommer österreichweit auf die schweren Arbeitsbedingungen im Freien aufmerksam zu machen. „Bei vielen Arbeiten im Freien ist es unmöglich, Arbeiten, wie von Experten empfohlen, in den Schatten zu verlegen. Arbeiten bei Hitze im Freien ist unmenschlich. Am Bau werden an solchen Hitzetagen in Baugruben, auf Decken und neben Schalungen Werte über 40 Grad Celsius gemessen – bei Asphaltierarbeiten steigen diese Werte sogar auf bis zu 60 Grad und mehr. Weiterarbeiten bei diesen Bedingungen schadet der Gesundheit und dem Image der Branchen. Die Politik ist aufgefordert, das neue Arbeitszeitgesetz, das ein noch längeres Arbeiten mit 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche ermöglicht, dringend an die neuen Klimabedingungen anzupassen,“ fordert Muchitsch. 

8 Stunden Arbeit pro Tag bei 30 Grad Plus sind genug

Die GBH fordert daher, dass an Hitzetagen mit mehr als 30 Grad Plus maximal 8 Stunden im Freien gearbeitet werden darf. Muchitsch: „Wir müssen davon ausgehen, dass der heurige Hitzesommer keine Ausnahme war, ganz im Gegenteil – 30 Grad und mehr werden auch in Österreich zur Normalität. Vor solch unmenschlichen und gesundheitsschädigenden Bedingungen müssen wir unsere Arbeiter im Freien schützen! Deshalb fordern wir eine Änderung im Arbeitszeitgesetz. Zukünftig sollen Arbeiten im Freien an prognostizierten Hitzetagen mit 30 Grad mit maximal 8 Stunden am Tag gesetzlich festgeschrieben werden. Parallel dazu soll es jedoch beim Arbeitsbeginn mehr Flexibilität geben.”

Hitzeregelung am Bau adaptieren

Auch bei der bereits bestehenden Hitzeregelung für den Bau sieht Muchitsch dringenden Änderungsbedarf. Muchitsch: „Die aktuelle Kann-Bestimmung im Gesetz bei plus 35 Grad Celsius Hitzefrei sollte in ein Muss geändert werden. Wenn es zukünftig über 35 Grad hat, müssen unsere Beschäftigten am Bau das Recht darauf haben, ihre Arbeit einzustellen.“ Muchitsch erwartet sich noch vor dem Sommer 2019 eine neue Regelung.

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