Gesunde Arbeit

Hautschutz: Tragen von Handschuhen in Feinkostabteilungen nicht zwingend notwendig

Das Tragen von Handschuhen in den Feinkostabteilungen von Supermärkten gilt vielen als Zeichen von Hygiene. Aber: Das routinemäßige Tragen von Handschuhen bringt Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten mit sich. Darüber hinaus ist es keineswegs hygienischer als das Arbeiten mit bloßen Händen, sofern geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel verwendet werden.
Nicht zwingend notwendig
Nicht zwingend notwendig

Tragen von Handschuhen: Was ist zu beachten?

- Das langfristige Tragen von Handschuhen belastet die Haut der Beschäftigten. Es sollte nur dann erfolgen, wenn es tätigkeits- bzw. produktionsbedingt unbedingt erforderlich ist.

- Langfristiges Tragen von Handschuhen ist daher zu vermeiden und der direkte Kontakt mit der Ware durch die Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln wie Greifwerkzeugen (Gabeln, Zangen), Folien, Papier etc. auf ein Minimum zu reduzieren.

- Es gibt keine lebensmittelrechtliche Verpflichtung zum Tragen von Handschuhen in Feinkostabteilungen, sofern beim Umgang mit Lebensmitteln geeignete Werkzeuge verwendet werden.

- Schutzhandschuhe sind den Beschäftigten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dann zur Verfügung zu stellen, wenn Gefahren bestehen und diese nicht durch kollektive sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

Handschuhe keineswegs hygienischer
Untersuchungen in Deutschland haben gezeigt, dass das Tragen von Handschuhen an Feinkostbedienungstheken von Wurst-, Fleisch- oder Käsereiprodukten keineswegs hygienischer ist als das Arbeiten mit bloßen Händen unter Verwendung geeigneter Werkzeuge (z. B. Zangen, Gabeln, Folien).

Das langfristige Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen, wie sie derzeit an Feinkostbedienungstheken verwendet werden, stellt grundsätzlich eine Belastung für die Haut, die mit Feuchtarbeit vergleichbar ist, dar. Im Handschuh kommt es zu einem Wärme- und Feuchtigkeitsstau, der ein Aufquellen der Hornhaut bewirkt. Dadurch wird die Barrierefunktion der Oberhaut herabgesetzt. Chemikalien und Mikroorganismen können leichter in die Haut eindringen. Das Entstehen von Hautkrankheiten (z. B. Abnutzungsekzem) wird gefördert. Daher sollten Handschuhe aus Gründen des ArbeitnehmerInnenschutzes immer nur für ausreichend begründete hautgefährdende Tätigkeiten getragen werden.

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