Gesunde Arbeit

Politik der Nadelstiche

Die Frage, ob und welche Schutzimpfungen im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers tatsächlich nötig sind, sorgt in vielen Berufsfeldern für Differenzen zwischen Personalvertretung und Unternehmensleitung.
Schutzimpfung
Schutzimpfung

Sich am Arbeitsplatz mit einer gefährlichen Infektionskrankheit anzustecken, diesem Risiko ist keineswegs nur medizinisches Personal ausgesetzt. Die Gefahren reichen von FSME-Erkrankungen durch Zeckenbisse für WaldarbeiterInnen über Hepatitis nach Beißattacken infizierter Öffi-Kundinnen und -Kunden bis zu Tropenkrankheiten für Beschäftigte, die häufig in exotische Länder reisen müssen.

Zuletzt forderte der ÖBB-Zentralbetriebsrat im Rahmen der KV-Verhandlungen, dass die Kosten von Hepatitis-B-Schutzimpfungen für ZugbegleiterInnen durch das Unternehmen übernommen werden sollen. Die tätlichen Übergriffe auf die rund 1.200 ZugbegleiterInnen würden immer brutaler, berichtet ÖBB-Zentralbetriebsrat Helmut Kopp: „Und im Vergleich zu 2013 haben die Attacken im ersten Halbjahr 2014 auch zugenommen.“ Außerdem leisten ZugbegleiterInnen oft Erste Hilfe bei Erkrankungen oder nach Unfällen von Fahrgästen.
Hepatitis-B-Viren können über alle Körperflüssigkeiten – vor allem aber über Blut und Speichel – übertragen werden. Bereits ein einziger Tropfen von mit Hepatitis B infiziertem Blut kann ausreichen, um jeden Wassertropfen einer randvollen Badewanne ansteckend zu machen. Durch Hepatitis-Viren verursachte Leberentzündungen gehören zu den gefährlichsten Infektionskrankheiten der Welt. Sie können lange Zeit unauffällig verlaufen und sowohl akut als auch chronisch lebensbedrohlich werden. 2013 gab es österreichweit 249 Todesfälle.


Gesetzliche Regelung nötig
Für Angehörige sogenannter Hochrisikogruppen werden regelmäßige Hepatitis-B-Schutzimpfungen unter festgesetzten Voraussetzungen (zum Teil muss das Infektionsrisiko nachgewiesen werden) von der AUVA finanziert. Eine aktualisierte Liste mit rund 20 Berufsgruppen wurde Anfang 2014 veröffentlicht. In den meisten anderen Fällen wird das Thema Impfungen im Rahmen von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Manchmal kommt auch der Betriebsrat für die Kosten auf. Eine eindeutige gesetzliche Regelung, um gegebenenfalls eine Impfprophylaxe erzwingen zu können, gibt es nicht.

Immerhin, die Verhandlungen mit dem ÖBB-Management waren Ende August schließlich erfolgreich. Der Vorstand der ÖBB Personenverkehr AG hat sich bereit erklärt, die Kosten der Hepatitis-B-Schutzimpfungen für ZugbegleiterInnen zu übernehmen. Die Inanspruchnahme dieser Präventivmaßnahme ist selbstverständlich freiwillig. „Wir wollen niemanden zwangsbeglücken. Uns ging es darum, dass unsere ZugbegleiterInnen vom Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, sich vor Hepatitis-Infektionen zu schützen“, so Kopp.

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