Gesunde Arbeit

ÖGB: Regierung soll CETA verhindern

Die EU-Kommission will das Freihandelsabkommen mit Kanada abschließen, obwohl die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation noch nicht einmal analysiert wurden. Durch CETA sind künftige wirtschaftspolitische und sozialpolitische Maßnahmen der Mitgliedsländer zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Gesundheit und Umwelt akut bedroht.

Am 25./26. September findet in Otawa ein Treffen zwischen der EU und Kanada statt, wo das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) abgeschlossen werden soll. "Die Kommission ignoriert mit einem raschen Abschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Bedenken von Gewerkschaften und auch der breiten Bevölkerung", kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Zwar wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt, allerdings hat die Kommission die eingetroffenen 150.000 Antworten noch nicht einmal analysiert. "Jetzt liegt es an den nationalen Regierungen, in Österreich am Wirtschaftsministerium, die Zustimmung zu CETA zu verweigern. Allein schon, weil CETA auch immer als Vorbild für TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA, gilt."

Es geht aber nicht nur um die Vorgangsweise. Auch am Inhalt der vorliegenden Texte zu CETA übt der ÖGB heftige Kritik:

Sonderklagsrechte durch ISDS
Einer der umstrittensten Bestandteile des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada sind nach wie vor die Sonderklagerechte für Großkonzerne. Der sogenannte Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS), wie er auch im umstrittenen TTIP-Abkommen enthalten ist, sieht vor, dass Konzerne Staaten wegen bestimmter Gesetze vor private Schiedsgerichte zerren können, wenn politische Entscheidungen ihre Pläne durchkreuzen. Achitz: "Dadurch sind künftige wirtschaftspolitische und sozialpolitische Maßnahmen der Mitgliedsländer zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Gesundheit und Umwelt akut bedroht."

Gefährdung öffentlicher Dienstleistungen
"Allgemein zugängliche und hochwertige öffentlichen Dienstleistungen mit guten Beschäftigungsbedingungen sind nicht nur für die ArbeitnehmerInnen, sondern für die gesamte Bevölkerung zentral und haben daher nichts in einem Handelsabkommen zu suchen", sagt Achitz. Diese sind definitiv und eindeutig vom Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. Eine Gefahr für öffentliche Dienstleistungen sind Bestimmungen, wonach gescheiterte Privatisierungen nie wieder rückgängig gemacht werden könnten. "Liefe eine Privatisierung schief, wäre sie trotzdem einzementiert, und die Rekommunalisierung von Leistungen wäre unmöglich. Damit wäre eine Privatisierung auf alle Ewigkeit festgeschrieben", kritisiert Achitz.

Keine Strafen bei Missachtung von Arbeitsstandards vorgesehen
Auch die weiteren Anliegen des ÖGB wurden nicht berücksichtigt. Bei Verstößen gegen grundlegende Arbeitsstandards (ILO-Kernarbeitsnormen) gibt es keine finanziellen Sanktionen. Außerdem befürchtet der ÖGB, dass im Rahmen der Verhandlungen über Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von Regeln auch wichtige Vorschriften und Regulierungen im öffentlichen Interesse gelockert oder gar aufgehoben werden.

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