NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet den/die Arbeitgeber/in dafür zu sorgen dass Nichtraucher/innen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden.
Unter den Einwirkungen ist sowohl Passivrauch, als auch Geruchsbelästigung durch Zigaretten, Zigarillos, etc zu verstehen. Passivrauch ist nicht nur eine subjektiv empfundene Belästigung, sondern laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Das Gesetz regelt, in welchen Räumen das Rauchen verboten ist. Gibt es im Betrieb Räume die nicht explizit im Gesetz genannt sind, so muss der/die Arbeitgeber/in Regelungen festlegen.
Details zum Thema NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz finden Sie in der svp INFO der Sicherheitsvertrauenspersonen Nr. 04/2013.