Gesunde Arbeit

Musterurteil zum Recht auf Krankenstand

Mit einem richtungsweisenden Urteil hat das Arbeits-und Sozialgericht St. Pölten das Recht der ArbeitnehmerInnen auf Krankenstand eindrucksvoll bestätigt. „Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie rau der Umgang in vielen Betrieben selbst mit schwer erkrankten Beschäftigten ist“, sagt der Bereichsleiter Arbeitsrechtsberatung der AK Wien, Hans Trenner. „Krankenstandsmissbrauch wird oft von der Wirtschaftsseite beklagt. In Wahrheit wird er in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Unternehmen begangen. Sie drängen immer öfter darauf, dass die Beschäftigten krank in die Arbeit kommen.“

Im vorliegenden Fall ging es um eine Mitarbeiterin im Einzelhandel. Sie hatte sich bei einem Arbeitsunfall im Betrieb eine schmerzhafte Fußverletzung zugezogen. Auf Druck ihrer Vorgesetzten arbeitete sie gegen den Rat ihres Arztes und unter großen Schmerzen weiter, weil in der Firma ein personeller Engpass herrschte und ihr mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht wurde, falls sie sich krank melde. Erst als die Schmerzen unerträglich wurden und eine Kollegin aus dem Urlaub zurückgekehrt war,  meldete sich die verletzte Verkäuferin krank. Daraufhin kam prompt die Kündigung. Die AK Wien klagte im Auftrag der Frau vor dem Arbeits- und Sozialgericht St. Pölten. Dieses erklärte die Kündigung für ungültig. Begründung: Die Kündigung sei nur erfolgt, weil die betroffene Verkäuferin ihr Recht auf Krankenstand wahrgenommen hatte.

„Der hier vorliegende Fall ist leider kein Einzelfall“, so  AK-Jurist Hans Trenner. Die AK hat in einer Umfrage unter 5.500 Beschäftigten nach dem Umgang mit dem Thema Krankenstand in ihren Betrieben gefragt. Ergebnis: 90 Prozent der Befragten sagten, sie wären schon mindestens einmal krank zur Arbeit gegangen, um die KollegInnen nicht im Stich zu lassen oder aus Angst um den Job. „Mehr als jeder zehnte der Befragten gab an, schon einmal im Zuge eines Krankenstandes gekündigt worden zu sein. Weiteren 9 Prozent wurde schon einmal wegen eines Krankenstandes eine ‚einvernehmliche‘ Trennung vom Betrieb nahegelegt.“

Forderungen der Arbeiterkammer zum Thema Krankenstand

  • Der Kündigungsschutz im Krankenstand muss verbessert werden.
  • Auch einvernehmliche Auflösungen im Krankenstand sollen künftig die volle Ausschöpfung der Entgeltfortzahlung zu Folge haben. Bisher ist das nicht der Fall.
  • Bei Abschluss einer einvernehmlichen Auflösung muss zwingend der Betriebsrat hinzugezogen werden. Falls es keinen Betriebsrat gibt, sollte die betroffene ArbeitnehmerIn die Möglichkeit haben, binnen einer Woche von der einvernehmlichen Lösung zurücktreten zu können.
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