Änderung der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung geplant
Die seit langem bestehenden Regelungen zu persönlicher Schutzausrüstung sollen dem Stand der Technik angepasst und die seit 1995 geltenden allgemeinen PSA-Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz konkretisiert werden, wodurch Rechtssicherheit und eine leichtere und verbesserte betriebliche Umsetzung erreicht werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 14. November 2013.
Den geplanten Verordnungstext und die dazugehörenden Erläuterungen finden Sie auf der Website des BMASK.