Gesunde Arbeit

Rechnungshof-Bericht Arbeitnehmerschutz in Österreich

Der Rechnungshof hat seinen Bericht „Arbeitnehmerschutz in Österreich“ veröffentlicht (Bund 2013/8). Prüfungsziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der beiden größten Akteure im Arbeitnehmerschutz in Österreich: die Arbeitsinspektion als Kontrollorgan des Bundes im Bereich arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) im Bereich ihres gesetzlichen Auftrags zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus war die Zusammenlegung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats im BMVIT mit der Arbeitsinspektion im BMASK per 1. Juli 2012 Gegenstand der Überprüfung.

Der Bericht zeigt deutlich den Reformbedarf auf. Der Rechnungshof unterstützt zentrale Forderungen von Gewerkschaften und Arbeiterkammern, insbesondere zum Ressourcenbedarf und Ressourceneinsatz sowie zur Wirksamkeit der Arbeitsinspektion. Von seinen „Schlussempfehlungen“ (ab Seite 131 des Berichts) sind eine Reihe von Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Arbeitnehmer/innenschutzes umzusetzen.

Rechnungshof bestätigt AK-Forderung: Arbeitnehmerschutz muss gestärkt werden
In seinem aktuellen Bericht zur Wirksamkeit und Effizienz des Arbeitnehmerschutzes in Österreich bestätigt der Rechnungshof eine zentrale Forderung der Arbeiterkammer: Die Arbeitsinspektionen sind mit zu wenig Ressourcen ausgestattet und können ihre Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen. Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung sieht der Rechnungshof Handlungsbedarf.

Die Arbeitsinspektion ist das Kontrollorgan des Bundes im Bereich des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes. Die Behörde hat seit langem mit zu geringen finanziellen und personellen Ressourcen zu kämpfen. Dieser Umstand wird seit Jahren von der Arbeiterkammer kritisiert.
Auch der Rechnungshof hat sich nun in seinem Bericht kritisch geäußert. Er stellt fest, dass die Kontrollquote der überprüften Arbeitsstätten im Jahr 2009 nur rund 14,7 Prozent betragen hat. Im Jahr 2006 waren es noch 21,6 Prozent gewesen. Aufgrund von Pensionierungen, Einsparungen der Bundesregierung und mangelhafter Personalplanung wird sich laut Rechnungshof der personelle Engpass bis 2016 noch verschärfen. Zudem ist das Vorgehen der Arbeitsinspektionen in den verschiedenen Aufsichtsbezirken nicht einheitlich. Es fehlen klare Richtlinien und Zielvorgaben.

Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA), die als gesetzlichen Auftrag die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat, ortet der Rechnungshof Handlungsbedarf. So wird beispielsweise kritisiert, dass das derzeitige Beitragssystem keine unmittelbaren Anreize für Unternehmen zu vermehrten Arbeitnehmerschutzmaßnahmen liefert. Anders als in Deutschland oder der Schweiz, wo es ein risikoorientiertes Beitragssystem gibt.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sieht sich durch den Rechnungshofbericht bestätigt: "Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Arbeitsinspektion mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss. Wenn die Menschen länger in Beschäftigung bleiben sollen, dann muss mehr Geld in die Prävention gesteckt werden."

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022