Gesunde Arbeit

ÖGB-Achitz: Von echter Flexibilisierung müssen auch die ArbeitnehmerInnen profitieren

Neue Regierung darf nicht Erfüllungsgehilfe für die Großspender aus der Industrie spielen – Überlanges Arbeiten macht krank, Schutzgesetze daher notwendig

„Nach allem, was bisher zu hören ist, würde von der Arbeitszeitverlängerung ausschließlich die Industrie profitieren, unter anderem die Großspender für Sebastian Kurz‘ Wahlkampagne, wobei die ArbeitnehmerInnen die Zeche bezahlen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Arbeitszeitbestimmungen müssen die Interessen der arbeitenden Menschen berücksichtigen. Von einer echten Flexibilisierung müssen auch die ArbeitnehmerInnen etwas haben, zum Beispiel die weitgehend freie Wahl der Arbeitszeit in modernen Gleitzeitmodellen. So mancher Unternehmer scheint aber lieber ‚Arbeit auf Abruf‘ zu bevorzugen.“
 
„Überlange Arbeitszeiten machen krank, führen zu unlösbaren Problemen bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Kinderbetreuung, und die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen lehnt sie ab. Der 12-Stunden-Tag muss also die absolute Ausnahme bleiben.“ Was die künftige Bundesregierung wirklich will, ist noch völlig offen. Jedenfalls ist es schon jetzt möglich, legal zwölf Stunden zu arbeiten, wenn es die Auftragslage vorübergehend unbedingt erforderlich macht. „Das ist ganz unbürokratisch möglich, es braucht dafür nur eine Betriebsvereinbarung. Weil überlange Arbeitszeiten krank machen, ist diese Möglichkeit aber auf maximal acht Wochen begrenzt“, sagt Achitz.


Arbeitszeitverkürzung
Die Menschen in Österreich arbeiten bereits jetzt deutlich länger als im europäischen Durchschnitt. „Statt über weitergehende Möglichkeiten für noch längere Tagesarbeitszeiten nachzudenken, muss man über Ausgleich nachdenken, zum Beispiel über Gesundheitsförderung oder eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung – am besten über die Kollektivverträge.“

„Freiwilligkeit“ ist eine Frage der Macht
Dass immer wieder davon die Rede ist, dass die Arbeitszeitverlängerung ohnehin nur auf freiwilliger Basis möglich sein solle, beruhigt Achitz nicht. Es sei auch eine Frage von Machtverhältnissen: „Wer von seinem Job abhängig ist, kann vom Betrieb leicht unter Druck gesetzt werden, ‚freiwillig‘ länger arbeiten zu ‚wollen‘“, warnt Achitz. Außerdem ist das Arbeitszeitgesetz auch notwendig, um ArbeitnehmerInnen vor Selbstausbeutung zu schützen: „Nur weil jemand gerne lang arbeitet, ist es noch lange nicht gesundheitsfördernd.“

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