Gesunde Arbeit

Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen: Es fehlt die wirksame Maßnahmenumsetzung

Die seit 2013 gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen wurde in größeren Unternehmen weitgehend bereits durchgeführt, die positiven Effekte wurden vielfach aber noch nicht registriert, resümiert der AK-Strukturwandelbarometer 2018.
Evaluierung hinsichtlich psychischer Arbeitsbelastungen
Infografik Evaluierung hinsichtlich psychischer Arbeitsbelastungen Evaluierung hinsichtlich psychischer Arbeitsbelastungen

Im Rahmen des von IFES im Auftrag der AK-Wien erstellten Strukturwandelbarometers wurden 300 BetriebsrätInnen österreichischer Kapitalgesellschaften befragt, welche Veränderungen insbesondere der Arbeitsbedingungen sie in ihren Unternehmen wahrnehmen. Die befragten BetriebsrätInnen wollen den betrieblichen Wandel im Sinne ihrer Beschäftigten aktiv mitgestalten.

Im Zuge der fünften Welle im Rahmen des Strukturwandelbarometers wurde auch erhoben, inwieweit die seit 2013 verpflichtende Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen in den Betrieben bereits erfolgt ist. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass sich die nachfolgenden Befunde nur auf größere Wirtschaftsunternehmen mit Betriebsrat beziehen, bezogen auf die Gesamtheit der österreichischen Arbeitsplätze also einigermaßen überschätzt sein dürften. Demnach wurde in 84 % der Betriebe die Evaluierung inzwischen bereits durchgeführt, 16 % insgesamt und ein Drittel der kleineren Betriebe unter 100 Beschäftigten sind dieser Verpflichtung bislang offensichtlich nicht nachgekommen.

Auffällig ist auch, dass ein gutes Viertel der Interessenvertretungen im Bausektor und mehr als ein Drittel jener im Telekommunikations-, Medien- und IT-Bereich eine derartige Arbeitsplatzevaluierung verneinen. Denkbar ist allerdings auch, dass dieser Prozess hier teilweise nur noch nicht abgeschlossen ist.

Die Erfahrungen seitens der BetriebsrätInnen hinsichtlich der tatsächlichen Effekte der Arbeitsplatzevaluierung sind großteils ernüchternd: 28 % der Betriebe mit abgeschlossener Evaluierung haben nur geringe und 34 % gar keine Verbesserungen wahrgenommen. Trotz dieser eher skeptischen Beurteilung ist die psychische Arbeitsplatzevaluierung schon deswegen ein wichtiges Element des ArbeitnehmerInnenschutzes, weil sie die Sensibilität für Arbeitsbelastungen, die im psychischen Bereich liegen, und damit auch die einschlägige Interventionslegitimation der Interessenvertretungen durchgängig heben kann.

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