29.11.2017: Unterweisung
Information und Unterweisung sind neben der Arbeitsplatzevaluierung die zentralen Elemente im innerbetrieblichen Arbeitnehmerschutz. Doch was muss eine Unterweisung beinhalten und welcher Unterschied besteht zur Information? Wie kann und soll den gesetzlichen Erfordernissen nachgekommen werden? Wie oft muss die Unterweisung erfolgen? Welche Grundlagen und Hilfsmittel stehen für die Vorbereitung und Durchführung zur Verfügung?
Zielgruppe sind Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsratsmitglieder, Mitglieder von Personalvertretungen und Jugendvertrauensratsmitglieder.
Aus dem Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen
- Rolle von Betriebsratsmitgliedern und Sicherheitsvertrauenspersonen
- Hilfsmittel und Informationsquellen für die Durchführung der Unterweisung
- Erfahrungsaustausch
Trainerteam:
Walter Hofstätter, Arbeitsinspektion Linz
Mag.a Helga Hocheneder, AK OÖ
Anmeldeschluss: 27. Oktober 2017
Info und Anmeldung:
Telefon (050) 6906-5420, Petra Schmitzberger
E-Mail: jaegermayrhof@akooe.at
Online auf der Website der AK OÖ
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer Oberösterreich. Als Betriebsätin/Betriebsrat können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung nützen.