5.-7.12.2017: Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson für Belegschaftsvertreter
Praxisnahe Ausbildung gemäß § 10 ASchG und § 4 SVP-VO für Betriebsratsmitglieder und Jugendvertrauensratsmitglieder
Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist es eine wesentliche Aufgabe der Betriebsratskörperschaft, sich um Angelegenheiten der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu kümmern. Das Gesetz sieht dabei auch eine enge Kooperation mit allen innerbetrieblichen Akteurinnen und Akteuren im Arbeitnehmerschutz, besonders mit den Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP), vor. Es ermöglicht aber auch, dass ein Betriebsratsmitglied selbst die Funktion der SVP übernimmt.
Die Ausbildung wendet sich an ArbeitnehmervertreterInnen, die sich mit Fragen des Arbeitnehmerschutzes intensiv auseinander setzen und ihren Handlungsspielraum noch besser als bisher nützen wollen. Eine durchgehende Teilnahme an allen drei Seminartagen ist erforderlich.
Aus dem Inhalt:
- Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die wichtigsten Verordnungen im Kontext mit den Bestimmungen des ArbVG
- Evaluierung und Unterweisung als zentrale Elemente im Arbeitnehmerschutz Handlungsmöglichkeiten in Belangen der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
Leitung:
Mag.a Helga Hocheneder, Arbeiterkammer OÖ
Anmeldeschluss: 6. November 2017
Info und Anmeldung:
Telefon (050) 6906-5420, Petra Schmitzberger
E-Mail: jaegermayrhof@akooe.at
Online auf der Website der AK OÖ
Die Anmeldung zu diesem Angebot ist ausschließlich gewählten Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern möglich. Betriebsrätliche Grundausbildung und Kenntnisse des ArbVG sind erforderlich. Als Betriebsätin/Betriebsrat können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung nützen.