2.10.2017-15.3.2018: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 76 haben Sicherheitsfachkräfte die Aufgabe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Gemäß § 74 ASchG müssen Sicherheitsfachkräfte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss nachweisen.
Das BFI Tirol ist als Ausbildungsstätte für Sicherheitsfachkräfte anerkannt. Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG) und der SFK-Verordnung (SFK-VO).
Aus dem Inhalt:
- Eingehendes Studium des ASchG und der dazu erlassenen Verordnungen aus rechtlicher Sicht und Erarbeitung praktischer Umsetzungsmöglichkeiten
- Integration der spezifischen Problemstellung der technischen und organisatorischen Besonderheiten in und von Verkehrsbetrieben und die für Verkehrsbetriebe maßgeblichen Rechtsvorschriften
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
- Planung und Vorbereitung von sicheren Arbeitsprozessen, Erstellung von Verbesserungsvorschlägen
- Anwendungs- und praxisorientierter Unterricht: Exkursionen in ausgewählte Betriebe zur Veranschaulichung der Organisation des praktischen Arbeitnehmerschutzes
- Schwerpunktsetzung der kommunikativen Komponente einer Sicherheitsfachkraft durch gezieltes Kommunikations- und Konflikttraining, durch Schulung von Argumentations-, Präsentations- und Moderationstechniken
- Verfassen einer Projektarbeit: Ausarbeitung von sicherheitsrelevanten Vorschlägen für ein Unternehmen/Team
Zielgruppe
Absolventen eines technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums, HTL-Absolventen, Absolventen mit Meister- oder Werkmeisterprüfung mit Nachweis einer zweijährigen einschlägigen Praxis. Sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Praxis plus Aufnahmeprüfung.
Leitung: Ing. Martin Schretthauser
Dauer: 300 UE - 38 Termine, Kurs Nr. 1056000.17
Termine: 2. Oktober 2017 bis 15. März 2018, Mo bis Sa von 8.00 bis 17.00 Uhr
1. Block: 2. bis 12. Oktober 2017 (2. Woche nur bis Do)
2. Block: 6. bis 15. November 2017 (2. Woche nur bis Mi)
3. Block: 22. bis 31. Jänner 2018 (2. Woche nur bis Mi)
4. Block: 5. bis 15. März 2018 (2. Woche nur bis Do)
Prüfung: 22. und 23. März 2018 (Do und Fr)
Schriftliche Teilprüfungen und eine kommissionelle Abschlussprüfung (Projektarbeit und mündliche Fachprüfung)
Preis: EUR 3.495,- (inkl. Bücher, Kopien und Prüfungsgebühr)
Information und Anmeldung:
Mag. Melanie Juen
bfi Tirol, Referentin Abteilung Technik
Tel. +43 (0) 512/59 6 60-218
melanie.juen@bfi-tirol.at
Online-Anmeldung auf der bfi-Website