Gesunde Arbeit

Gold Plating: Schutzstandards in Gefahr

Ob Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz, KonsumentInnenrechte oder Umweltschutz: Zahlreiche gesetzlich festgeschriebene Standards sichern in Österreich unsere Lebensqualität. Eine Regierungsinitiative mit dem Arbeitstitel „Gold Plating“ stellt viele dieser Bestimmungen nun infrage.
Durch Gold Plating bleiben österreichische Schutzniveaus auf der Strecke.
Symbolfoto: Bahngleise, die nirgendwohin führen Durch Gold Plating bleiben österreichische Schutzniveaus auf der Strecke.

Im Regierungsprogramm der schwarz-blauen Koalition wird der Begriff Gold Plating gleich neunmal erwähnt. Geht es nach Wirtschaftsorganisationen, ist von Gold Plating zu sprechen, wenn Minimumregeln im EU-Recht durch zusätzliche Schutzbestimmungen in nationalen Gesetzen übertroffen werden.

Was hat Gold Plating mit Schutzstandards zu tun?
Die auf EU-Ebene im politischen Diskurs beschlossenen Rechtsnormen sind meist Einigungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Viele EU-Mitgliedsländer haben Aufholbedarf, was Schutzstandards beispielsweise im Umweltschutz oder im Arbeitsrecht angeht. Damit diese Länder nicht überfordert werden, kommt es zu Vereinbarungen von Mindeststandards. Für Länder mit hoher Lebensqualität sind diese keine Herausforderung und werden meist übertroffen. Für rückständige EU-Staaten sind sie jedoch ein wichtiger Schritt, um die Lebensbedingungen schrittweise zu verbessern.

Die Pläne der Regierung
Seit vielen Jahren wünschen sich Unternehmensverbände die Abschaffung einer Reihe derartiger Standards. Diesen Wunsch möchte die neue Regierung erfüllen: Bis 15. Mai hatten Ministerien und Interessenvertretungen Zeit, österreichische Gesetzesbestimmungen zu nennen, die eine „unnötige Übererfüllung“ von EU-Standards darstellen. Heikel daran ist, dass alle rechtlichen Bestimmungen, die von der Regierung als unnötiges Gold Plating identifiziert werden, gemeinsam in einer sogenannten Sammelnovelle abgeschafft werden sollen. Rechtliche Bestimmungen sollen so ohne viel Diskussion im Eiltempo gestrichen werden. Die Verabschiedung der Novelle könnte noch Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres erfolgen.

Bester oder Letzter?
Grundsätzlich stehen alle nationalen Bestimmungen, die über das Minimumniveau von EU-Recht hinausgehen, zur Disposition. Das betrifft beispielsweise das Recht auf fünf Wochen bezahlten Urlaub. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht nur vier Wochen bezahlten Urlaub vor. Eine Woche wäre damit Gold Plating. Im österreichischen Recht festgehalten ist auch Schutz vor natürlicher optischer Strahlung, im EU-Recht jedoch nicht. Bei der Reinheit von Wasser geht Wien mit gutem Beispiel voran, denn in den dortigen Kläranlagen sind die höchsten Reinigungsstufen eingebaut, die laut EU-Recht nicht nötig wären.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Es geht beim Gold Plating nicht darum, der Beste zu sein. Ganz im Gegenteil: Offenbar soll Österreich seine Vorbildrolle verlieren und bei Standards, die unsere Lebensqualität sicherstellen, künftig nur mehr ganz hinten in der EU aufscheinen.

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