Salzburg: Berufskrankheiten früh erkennen
Hermann R. ist Lackierer. Er kommt gemeinsam mit seinen Kollegen seit vielen Jahren einmal jährlich in den AMD Salzburg, um seine Untersuchung machen zu lassen. Für den Gesetzgeber ist es die „Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“ (VGÜ 2014), der der Lackierer nachkommt. Für seine Kollegen und ihn ist es ein Routine-Check, der nicht wehtut. Für die Arbeitsmedizinerin im AMD Salzburg ist es ein Dienst am Menschen und ein gesellschaftlicher Auftrag. Doktorin Veronika Lange: „Wir nützen die Möglichkeit, die Arbeitenden im Sinne von Prävention auf die täglichen Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen. Oft wird durch die Routine vergessen, dass am Arbeitsplatz Gefahren gegenwärtig sind und man sich aktiv davor schützen muss. Die medizinischen Ergebnisse von Harnuntersuchungen und Bluttests geben zusammen mit der Anamnese und einer körperlichen Untersuchung Aufschluss darüber, ob die Schutzvorrichtungen vor Ort (wie z. B. Absaugung) und die persönliche Schutzausrüstung der Belastung tatsächlich standhalten.“
Welche Untersuchungen muss der/die DienstgeberIn anbieten?
Von dem/der DienstgeberIn sind darüber hinaus sonstige besondere Untersuchungen anzubieten, zum Beispiel bei Arbeiten mit eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffen oder krankheitserregenden biologischen Arbeitsstoffen. Das Angebot gilt auch, wenn Vibrationen bei der Arbeit sehr stark sind, es bestimmte Strahlungen (z. B. Laser) gibt, aber auch, wenn es regelmäßige Nachtarbeit zu leisten gilt. Darüber hinaus sind den Beschäftigten besondere Untersuchungen anzubieten, etwa bei der Ausübung von Tätigkeiten mit erhöhter Herz-Kreislauf-Belastung. Stellt ein/e ArbeitsmedizinerIn – wie bei Hermann R. – keine Auffälligkeiten, wie Blut im Harn, Tendenz zum Schwindel, Koordinationsschwierigkeiten etc. fest, wird im gesetzlichen Zeitraum wieder zur Nachkontrolle eingeladen. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, den Untersuchungszeitraum zu verkürzen. Ist die Gesundheit der Beschäftigten ernsthaft gefährdet, sind Maßnahmen bis hin zum Aussprechen einer Berufsunfähigkeit möglich. Welche Mitarbeitenden vor Antritt der Arbeit die Eignungsuntersuchungen nach VGÜ zu machen haben, wird in jedem Betrieb durch die Präventivkraft bei der Evaluierung der Arbeitsplätze festgestellt.
Mehr Informationen unter https://amd-sbg.at oder 0662/88 75 88-0.