Gesunde Arbeit

Was bringen EU und ILO?

Welchen Vorteil liefern die zwei Institutionen für die Gesundheit bei der Arbeit? Wir schauen genau hin, was uns „die EU“ und „die ILO“ (Internationale Arbeitsorganisation) gebracht haben.
Die EU – ein (gedankliches) Gebäude, von Menschen gestaltet.
EU-Fahnen Die EU – ein (gedankliches) Gebäude, von Menschen gestaltet.

Österreichische Gesetze und Verordnungen im ArbeitnehmerInnenschutz beruhen seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 auf Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU). Neben der EU gibt es von der Internationalen Arbeitsorganisation Übereinkommen, die auch unsere Gesundheit bei der Arbeit schützen.

International: die ILO
Die ILO, 1919 als dreigliedrige UN-Agentur mit der Möglichkeit zu sozialem Dialog gegründet, will laut der Erklärung über soziale Gerechtigkeit Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen entwickeln. Sie verabschiedet Übereinkommen, Empfehlungen und Erklärungen. Die EU-Rahmenrichtlinie wurde dadurch positiv beeinflusst, siehe Evaluierungsverpflichtung oder Präventivdienste.
Die Ratifizierung von ILO-Übereinkommen, d.h. die Übernahme dieser Bestimmungen in nationales Recht ist freiwillig. Allerdings muss jeder der 187 Mitgliedstaaten muss ein verabschiedetes Übereinkommen spätestens ein Jahr später den gesetzgebenden Körperschaften vorlegen. Bei Ablehnung bzw. bei Nicht-Ratifizierung müssen die Gründe der ILO mitgeteilt werden. Österreich hat acht Kernarbeitsnormen und 54 Übereinkommen ratifiziert. Nicht ratifiziert sind 52 Übereinkommen und Protokolle. Zusätzlich gibt es ILO-Empfehlungen, zum Beispiel zur Liste der Berufskrankheiten, neugefasst 2010.

Europa: die EU
Die EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (RL 89/391/EWG) legt besondere Pflichten für ArbeitgeberInnen (und ArbeitnehmerInnen) fest. Dazu zählen Erste Hilfe, Evakuierung, Unterweisung und Beteiligung der ArbeitnehmerInnen sowie Präventivmaßnahmen. Die Vorgaben der Rahmen-RL gelten für jede Einzelrichtlinie. Wichtig: Die Mitgliedstaaten haben sich eine Harmonisierung bei gleichzeitigem Fortschritt zum Ziel gesetzt.

EU-Richtlinien im ArbeitnehmerInnenschutz gibt es u. a. zu den Themen Arbeitsstätten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Arbeitsmittel, manuelle Handhabung von Lasten, Bildschirmgeräte, Nadelstiche, persönliche Schutzausrüstungen, karzinogene und mutagene Arbeitsstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Asbest am Arbeitsplatz, explosionsfähige Atmosphären oder physikalische Einwirkungen (Vibrationen, Lärm, künstliche optische Strahlung und elektromagnetische Felder).
EU und ILO haben Potenzial – statt zurück in vorige Jahrhunderte muss es vorwärtsgehen! Nutzen wir die Möglichkeiten: für ein besseres Leben!

ILO:
www.ilo.org
Von Österreich nicht ratifizierte ILO-Übereinkommen:
https://tinyurl.com/notrat318
Eurostat-Statistiken über Arbeitsunfälle:
ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained

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