Aus Arbeitsunfällen kann man lernen!
Speziell nach besonderen Arbeitsunfällen erfolgen Besichtigungen und Beratungen. Von den ArbeitsinspektorInnen werden Arbeitsunfälle nach einheitlichen Vorgaben erhoben. Die Arbeitsinspektorate entscheiden, ob ein zur Kenntnis gelangter Arbeitsunfall einer vertieften Erhebung bedarf. Dazu zählen insbesondere Arbeitsunfälle mit dem Verdacht auf schwere Körperverletzung und wenn eine Häufung von Arbeitsunfällen im Betrieb erkannt wird.
Auch wenn Arbeitsunfälle in den letzten Jahren insgesamt rückläufig sind, so stellt doch die Unfallprävention weiterhin ein Kernstück des ArbeitnehmerInnenschutzes dar: ArbeitnehmerInnen sollen am Ende des Arbeitstages gesund nach Hause gehen. Die nachstehenden Berichte zeigen neben der Schilderung des Unfalls daher auf, mit welchen Maßnahmen diese Unfälle höchstwahrscheinlich hätten verhindert werden können.
Sturz von einer Stehleiter
Beim Umbau eines Geschäftslokals war es erforderlich, vorhandene Trockenbauprofile an der Decke zu demontieren. Die zu demontierenden Bauteile befanden sich in einer Höhe von 520 cm über dem Fußboden. Für diese Arbeit stand eine Stehleiter von lediglich 250 cm Höhe zur Verfügung. Diese war also bei Weitem nicht ausreichend, um die Arbeitshöhe zu erreichen. Die zu geringe Länge der Leiter wurde durch sieben übereinander gestapelte Europaletten ausgeglichen. Die Leiter kippte und ein Arbeitnehmer stürzte aus etwa drei Metern Höhe auf den Boden und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Der Arbeitsunfall wäre zu verhindern gewesen, wenn eine für die Arbeitshöhe geeignete Stehleiter oder eine andere Hebehilfe verwendet worden wäre.
Manipulation von Rollcontainern
Rollcontainer werden für die Manipulation von Waren aus Zentralbetrieben in die Filialen eingesetzt. In einem Unternehmen wurde vom Arbeitsinspektorat eine Häufung von Arbeitsunfällen mit Fußverletzungen beobachtet. Bei einer Besichtigung vor Ort wurde festgestellt, dass die Rollcontainer von den RegalbetreuerInnen vom rückwärtigen Lagerbereich in den Verkaufsraum gefahren werden müssen, um dann die Waren in die Regale einzuschlichten. Die ArbeitnehmerInnen trugen Turnschuhe und waren über die möglichen Gefahren nicht unterwiesen. Nach der Beratung durch das Arbeitsinspektorat wurden die ArbeitnehmerInnen unterwiesen, die Rollcontainer nicht mehr allein zu bewegen. Dadurch wurde das Verletzungsrisiko gesenkt und die Transportgeschwindigkeit der Rollcontainer erhöht.