Gesunde Arbeit

Stirbt die Prävention?

Weniger Arbeitsunfälle als früher sind sicher ein Erfolg. Wer aber glaubt, genug für Sicherheit und Gesundheit getan zu haben, ist am falschen Dampfer. Die weitaus wichtigere Aufgabe ist die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen.
Damit es nicht so weit kommt: Die Prävention darf nicht geschwächt werden.
Symbolbild Totengräber auf einem Friedhof Damit es nicht so weit kommt: Die Prävention darf nicht geschwächt werden.

Bei der Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen gibt es viel zu tun: Etwa acht von zehn Erwerbstätigen sind am Arbeitsplatz einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt, erhob die Statistik Austria zuletzt 2013. Die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen sind vielfältig: häufiges Heben und Tragen schwerer oder unhandlicher Lasten, Zwangshaltungen, Arbeitsstoffe, geringer Handlungsspielraum oder Überforderung.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bergen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko und gehören vermieden oder reduziert. Wer Gesundheitsrisiken ausgesetzt ist, ist auch öfters krank. Arbeitsbelastungen fügen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesundheitliche Schäden und damit oft großes menschliches Leid zu.


Gegen unsere Gesundheit
Erschwerend wirken kurzsichtige Entscheidungen. Ihre negativen Folgen auf unsere Gesundheit werden langsam sichtbar und spürbar: Weniger Geld für die AUVA führt zum Herunterfahren der Prävention. Unklar ist, was aus dem Erfolgsmodell AUVAsicher wird. Dann länger arbeiten mit krank machenden 12-Stunden-Arbeitstagen, wieder Tabakrauch in der Gastronomie statt gesunder Atemluft, Abbau von Schutzvorschriften unter dem Vorwand der Bürokratie und – nicht zuletzt – das vorsätzliche An-die-Wand-Fahren unseres Sozialversicherungssystems, um das wir weltweit beneidet werden. Allesamt Weichenstellungen gegen die Sicherheit und Gesundheit der ArbeiterInnen und Angestellten.

Prävention = mehr gesundes Leben
In der Prävention geht viel mehr. Deutschland ist uns da weit voraus. So haben die neun Berufsgenossenschaften vorrangig die Aufgabe, Arbeits- und Wegunfälle, Berufskrankheiten und eben auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten (§ 14 SGB VII, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).

Die Trennung der Zuständigkeit in Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen ist bei der Prävention sinnlos und schädlich für Effizienz und Effektivität der betrieblichen Prävention. Die AUVA ist mit der Realität in den Betrieben bestens vertraut. Es liegt nahe, ihre Expertise umfassend für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu nutzen, statt sie auf die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu beschränken und noch dazu ihre Einnahmen massiv zu beschneiden.

Die Erweiterung des gesetzlichen Präventionsauftrags auf alle arbeitsbezogenen Gesundheitsgefahren macht Sinn und ist längst überfällig. Gelingt es beispielsweise, 15 Prozent der Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen durch die Nutzung der Präventionskompetenz der AUVA für alle arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken zu senken, könnten mittelfristig etwa 600 Millionen Euro jährlich eingespart werden. Also: Holen wir die Prävention aus dem Hospiz und machen sie fit für die moderne Arbeitswelt.

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