Gesunde Arbeit

AUVA-Arbeitsunfallstatistik 2018: Unfallrate auf Rekordtief – aber mehr Arbeitsunfälle!

2018 wurden von der AUVA 161.313 Schadensfälle anerkannt: 106.390 Arbeitsunfälle Erwerbstätiger (93.928 Arbeitsunfälle im engeren Sinn, 12.462 Wegunfälle), 53.783 Unfälle von in Ausbildung Befindlichen und 1.140 Berufskrankheiten.
Anerkannte Schadensfälle 2018
Infografik Anerkannte Schadensfälle 2018 Anerkannte Schadensfälle 2018

Damit stieg die Zahl der Arbeitsunfälle Erwerbstätiger um 2.229 (+2,14 %) gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Unfälle von Schülern, Studierenden und Kindergartenkindern im verpflichtenden Kindergartenjahr sank um 727 (-1,33 %) und die der Berufskrankheiten um 55 (-4,6 %) gegenüber dem Vorjahr.
 
Die Unfallrate auf 1.000 unselbständige Beschäftigungsverhältnisse beträgt 2018 24,38 für die Arbeitsunfälle ohne Wegunfälle – im Vorjahr lag sie bei 24,27. Die Unfallrate auf 1.000 Dienstnehmer (ebenfalls ohne Wegunfälle) ist mit 28,06 fast gleich geblieben.

Ziel der AUVA ist es, Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu machen. Zahlreiche Präventionsmaßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Zahl der Arbeitsunfälle seit den 1990er-Jahren fast halbiert wurde. Die Präventionsarbeit der AUVA zeigt weiter Wirkung – das belegt die österreichische Unfallstatistik für das vergangene Jahr, die nun vorliegt. Die AUVA verzeichnete 2018 insgesamt 93.928 Arbeitsunfälle von Erwerbstätigen. Dazu kommen 12.462 Wegunfälle, das sind Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passieren. Bezogen auf die Beschäftigungsverhältnisse, die im Vorjahr um rund 1,9 Prozent gestiegen sind, bleibt die Unfallrate weitgehend unverändert auf dem Rekordtief von 2017. Auf 1.000 Beschäftigungsverhältnisse kamen durchschnittlich 24,4 Arbeitsunfälle, 2017 waren es 24,3.
 
Ein deutlicher Rückgang konnte bei den Berufskrankheiten verzeichnet werden. Mit 1.140 anerkannten Fällen sind diese um knapp fünf Prozent gesunken. Die AUVA verhindert nicht nur menschliches Leid, das durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entsteht, sie reduziert auch die finanzielle Belastung für Unternehmen und stützt damit die heimische Volkswirtschaft.

Die unfallträchtigsten Sektoren und Berufe

Die höchste Unfallrate verzeichnete mit 66,7 Arbeitsunfällen pro 1.000 Beschäftigungsverhältnisse nach wie vor der Bausektor, gefolgt von der Wasserversorgung und Abfallentsorgung (52,0 Arbeitsunfälle auf 1.000). In absoluten Zahlen betrachtet, steht die Produktion („Herstellung von Waren“) mit 19.114 Arbeitsunfällen an erster Stelle, 17.430 Arbeitsunfälle ereigneten sich bei den Dienstnehmern im Bau- und Baunebengewerbe. Bei den Berufsgruppen passierten 2018 die meisten Arbeitsunfälle beim Verkaufspersonal in Handelsgeschäften (4.910 Arbeitsunfälle), gefolgt von Maurern und verwandten Berufen (4.055 Arbeitsunfälle) sowie Lkw-Fahrern (3.544 Arbeitsunfälle).

Die häufigsten Unfallursachen waren der „Kontrollverlust“ über Maschinen, Transportmittel und Werkzeuge (34.410 Arbeitsunfälle), „Sturz und Absturz“ (18.859 Arbeitsunfälle) sowie „Bewegung des Körpers ohne körperliche Belastung“, wie zum Beispiel unkoordinierte Bewegungen, Zusammenstöße oder Treten auf scharfe Gegenstände (17.989 Arbeitsunfälle).

Lärmschwerhörigkeit und Hauterkrankungen dominieren die Berufskrankheiten

Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten (1.140 Fälle) ist im Vergleich zum Vorjahr um knapp fünf Prozent gesunken (2017: 1.195 Fälle). Am häufigsten wurde 2018 Schwerhörigkeit durch Lärm (640 Fälle) anerkannt, gefolgt von Hauterkrankungen (124 Fälle) und asbestbedingten Erkrankungen von Lunge, Kehlkopf oder Rippenfell (108 Fälle).

Da Berufskrankheiten für Betroffene mit einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität verbunden sind und nicht selten zur Aufgabe des Berufs führen, setzt die AUVA je nach Häufigkeit und Schwere der Berufskrankheiten gezielte Präventionsschwerpunkte. Umfassende Maßnahmenpakete bietet die AUVA im Bereich Lärmschutz und Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen an. Mit der Kampagne „Gib Acht, Krebsgefahr!“ klärt die AUVA seit 2017 Betriebe über die Erkennung und den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen auf.

Fast die Hälfte der jährlichen arbeitsbedingten tödlichen Krebserkrankungen in der EU sind auf Asbest zurückzuführen. Das Einatmen von Asbest erhöht maßgeblich die Gefahr, an Lungenkrebs oder einem extrem gefährlichen Bauch- und Rippenfelltumor zu erkranken. Obwohl der Stoff seit 1990 in Österreich und seit 2005 in der gesamten EU verboten ist, wurde Asbest rund 50 Jahre lang flächendeckend verbaut und stellt daher bei Gebäudesanierungen oder Abbrucharbeiten – bei unsachgemäßer Entsorgung von asbesthaltigen Materialien – ein großes Gesundheitsrisiko dar. Da asbestbedingte Erkrankungen oft mit einer Latenzzeit von bis zu 30 Jahren auftreten, hat die AUVA für ehemals beruflich asbestexponierte Personen außerdem ein spezielles Nachsorgeprogramm ins Leben gerufen, da für diese Personen keine gesetzliche nachsorgende Untersuchung vorgesehen ist.

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