Gesunde Arbeit

9.12.2019: Wiedereingliederungsteilzeit aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht

Wann9. Dezember 2019, 9.00–13.00 Uhr WoOtto-Möbes-Akademie, Stiftingtalstraße 240-246, 8010 Graz WerAK Steiermark

Inhalte:

  • Wer hat Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)?
  • Vereinbarung zwischen AG und AN
  • Dauer und Höhe des Wiedereingliederungsgeldes
  • Welches Einkommen bezieht man während der WIETZ?
  • (Vorzeitige) Beendigung des WIETZ
  • Arbeitszeitreduktion
  • Motivkündigungsschutz
  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Ziele
Betriebsratskörperschaften und mit diesem Thema befasste Personen erhalten Informationen über arbeits- und sozialrechtliche Aspekte zum Thema WIETZ und über den Entgeltbezug.

Zielgruppe
Betriebsratskörperschaften, Sicherheitsvertrauenspersonen

Referentinnen:
Mag.a Biljana Bauer, Abteilung Betriebsbetreuung/ArbeitnehmerInnenschutz, AK Steiermark
Mag.a Birgit Schreiber, Abteilung Sozialversicherung, AK Steiermark

Anmeldung:
per Telefon: 05 77 99-2433 oder -2449
per E-Mail: arbeitnehmerschutz@akstmk.at

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