9.12.2019: Wiedereingliederungsteilzeit aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht
Inhalte:
- Wer hat Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)?
- Vereinbarung zwischen AG und AN
- Dauer und Höhe des Wiedereingliederungsgeldes
- Welches Einkommen bezieht man während der WIETZ?
- (Vorzeitige) Beendigung des WIETZ
- Arbeitszeitreduktion
- Motivkündigungsschutz
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Ziele
Betriebsratskörperschaften und mit diesem Thema befasste Personen erhalten Informationen über arbeits- und sozialrechtliche Aspekte zum Thema WIETZ und über den Entgeltbezug.
Zielgruppe
Betriebsratskörperschaften, Sicherheitsvertrauenspersonen
Referentinnen:
Mag.a Biljana Bauer, Abteilung Betriebsbetreuung/ArbeitnehmerInnenschutz, AK Steiermark
Mag.a Birgit Schreiber, Abteilung Sozialversicherung, AK Steiermark
Anmeldung:
per Telefon: 05 77 99-2433 oder -2449
per E-Mail: arbeitnehmerschutz@akstmk.at