Gesunde Arbeit

Schutzmaßnahmen für Risikogruppen: Offene Fragen rasch lösen

AK-Präsidentin Renate Anderl: Klarheit bei Thema Risikogruppen war wichtig, noch offene Fragen rasch lösen.
AK Präsidentin Renate Anderl
AK Präsidentin Renate Anderl AK Präsidentin Renate Anderl

„Menschen mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen ist richtig und wichtig“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. „Dass der Nationalrat dazu am Freitag eine Vorgangsweise beschlossen hat, ist sehr sinnvoll.“ Viele Menschen haben sich in den vergangenen Wochen per Mail, telefonisch oder über Facebook an die Arbeiterkammer gewendet, denn durch das Fehlen klarer Regelungen ist beträchtliche Unruhe entstanden.

„Die am Freitag getroffenen Klarstellungen sind ein wichtiger Schritt, denn viele Beschäftigte halten sich aufgrund widersprüchlicher Medienberichte und oberflächlicher Informationen an ihren Arbeitsplätzen für gefährdet“, so Anderl. Die Festlegung darüber, wer RisikopatientIn ist, wird nun unter anderem auf Basis von Analysen der Medikation durch die Krankenversicherungen erfolgen. Diese teilen das den Betroffenen mit, die wiederum Ärztin oder Arzt zur Ausstellung eines Attestes kontaktieren können, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Dieser muss dann entweder Homeoffice veranlassen, für Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sorgen, die Ansteckung ausschließen oder – wo beides nicht möglich ist – den/die ArbeitnehmerIn dienstfrei stellen.

„Es ist gut, dass der Nationalrat so rasch reagiert und für Orientierung gesorgt hat“, so Anderl. Der Schnelligkeit sind allerdings einige Fehler geschuldet, die nun rasch korrigiert werden müssten. Das betreffe zum Beispiel das Thema Kündigungsschutz. „Es ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber hier einen Kündigungsschutz beschließen wollte, die entsprechende, missglückte Stelle im Gesetz muss aber klargestellt werden. Und es muss auch möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte anhand der Richtlinien Atteste ausstellen können, auch wenn Patientin oder Patient noch keine individuelle Information durch die Krankenversicherungen bekommen haben. Das würde rasches Handeln der Ärztinnen und Ärzte bereits vor der Information durch die Krankenversicherungen ermöglichen, außerdem kann man auch ohne Medikation einer Risikogruppe angehören.“

Kritik übt die AK daran, dass die sogenannten Bereiche der kritischen Infrastruktur von dieser Regelung vollständig ausgenommen sind. Anderl: „Das Virus macht keinen Unterschied zwischen Berufsgruppen, die Politik kann das auch nicht tun. Dass die Ausnahme vor allem auch jenen Punkt betrifft, in dem Arbeitgeber für ausreichend Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz sorgen müssen, ist vollkommen unannehmbar.“

Ein weiteres Manko sieht die AK darin, dass Menschen außerhalb der Arbeitswelt nicht erfasst werden. Auch sie brauchen klare Anweisungen, welche Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten sind, wenn sie mit Personen zusammenleben, die weiterarbeiten und einkaufen gehen und sich sonst in der Öffentlichkeit bewegen. Diese Information muss so schnell wie möglich erfolgen, etwa über die Homepage des Gesundheitsministeriums. Wenn der/die Beschäftigte Vorsichtsmaßnahmen etwa wegen beengter Wohnverhältnisse oder Pflege der/des Angehörigen nicht befolgen kann, ist Homeoffice oder Freistellung vorzusehen.

Der neue § 735 ASVG regelt die Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe sowie Ansprüche der betroffenen ArbeitnehmerInnen (Homeoffice/ausreichende Schutzmaßnahmen oder sonst Dienstfreistellung) und ArbeitgeberInnen (Kostenerstattung bei Dienstfreistellung). Allerdings ist zu beachten, dass es für ArbeitnehmerInnen in der versorgungskritischen Infrastruktur keinen Anspruch auf Dienstfreistellung gibt.
Mehr Infos in den FAQs unter: https://jobundcorona.at/schutz-im-betrieb/

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