Gesunde Arbeit

ArbeitnehmerInnenschutz gut organisiert

Die Prozesse im ArbeitnehmerInnenschutz gilt es gut zu organisieren. Dass einzelne Rädchen wie Evaluierung, Gesundheitsüberwachung oder Unterweisung gut ineinandergreifen müssen, zeigen zwei Praxisbeispiele. Dabei machte sich bezahlt, dass die Arbeitsinspektion Evaluierungen angestoßen hatte.
Die Überprüfung und Anpassung der Arbeitsstoffevaluierung führte bei einem Autohersteller zum Wegfall von Untersuchungspflichten.
Autolackierer mit Schutzanzug und Schutzmaske Die Überprüfung und Anpassung der Arbeitsstoffevaluierung führte bei einem Autohersteller zum Wegfall von Untersuchungspflichten.

Das grundlegende Ziel des modernen ArbeitnehmerInnenschutzes ist die Prävention. Die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren sind zu ermitteln und zu beurteilen, und auf dieser Grundlage sind Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Dieser in Österreich pauschal als „Evaluierung“ bezeichnete Prozess ist umfassend zu gestalten.

Wegfall von Untersuchungspflichten
Fall 1: Die mit Reinigungsarbeiten im Bereich der Lackieranlage eines großen Autoherstellers beschäftigten ArbeitnehmerInnen wurden regelmäßig auf Xylol (Lösemittel in Lacken) untersucht. Der Arbeitsinspektionsärztin fiel auf, dass die Harnwerte des Abbauproduktes bei den dort Beschäftigten aber bei null bzw. unter der Bestimmungsgrenze lagen, und dies bereits seit einigen Jahren. Obwohl die Untersuchungen keine prophylaktische Bedeutung mehr hatten, mussten die ArbeitnehmerInnen einen unnötigen Eingriff in ihre persönliche Sphäre durch die Untersuchungen erdulden.
Es wurde eine Überprüfung und Anpassung der Arbeitsstoffevaluierung veranlasst, bei der sich herausstellte, dass keine Exposition mehr gegeben war, die eine Untersuchungspflicht ausgelöst hätte. Die ArbeitnehmerInnen wurden über die festgestellte Verbesserung der Arbeitsbedingungen informiert und auch darüber, dass keine Untersuchungen auf Xylol mehr notwendig sind.


Weniger ist oft mehr!
Fall 2: Eine Firma wollte allen ihren Reinigungskräften Sicherheitsdatenblätter zu allen Reinigungsmitteln mit auf den Weg geben. In einem klärenden Gespräch mit dem Arbeitsinspektorat kam der Aha-Effekt: Es war nicht gefordert, dass alle möglichst viel Informationen erhalten, sondern dass Informationen möglichst verständlich sind und dass den ArbeitnehmerInnen grundlegende Gefahren sowie – ebenso wichtig – die Möglichkeit, wie sie sich vor diesen schützen können, kommuniziert werden.
Das Ergebnis dieses Informationsgesprächs ist beeindruckend: Es konnten auf einer A4-Seite mit Bildern und etwas Text alle Gefahren und alle Schutzmaßnahmen (Tragen von Handschuhen, Verwendung von und Umgang mit Reinigungsmitteln, aber auch ergonomische Fragen) übersichtlich und gut verständlich dargestellt werden. Ebenso wurden im Zuge der Arbeitsstoffevaluierung viele Reinigungsmittel durch weniger gefährliche ersetzt.
Was haben nun die ArbeitnehmerInnen davon? Nicht nur verwenden sie weniger gefährliche Arbeitsstoffe, sondern es genügt ein A4-Zettel für ihre schriftliche Arbeitsanweisung – anstelle möglicherweise einen dicken Ordner mit Sicherheitsdatenblättern mitnehmen zu müssen, wie der Arbeitgeber es ursprünglich wollte.

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