Gemeinsam statt einsam
Was sind die entscheidenden Kriterien für einen funktionierenden ArbeitnehmerInnenschutz in einem Unternehmen?
Das Um und Auf sind eine gute Zusammenarbeit und eine offene Kommunikation zwischen Unternehmen und Belegschaft. Natürlich unter Miteinbeziehung aller weiteren, am ArbeitnehmerInnenschutz beteiligten Bereiche. Also Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft (SFK), Sicherheitsvertrauensperson (SVP) oder Arbeitspsychologie und Betriebsrat. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, ist erfolgreicher ArbeitnehmerInnenschutz möglich.
Was braucht es, damit Unternehmen ArbeitnehmerInnenschutz nicht als lästige Pflicht sehen?
Der wirtschaftliche Erfolg jedes Unternehmens hängt wesentlich von seinen MitarbeiterInnen ab. Gesunde MitarbeiterInnen sind motivierter und leistungsfähiger. Damit sollte es im Interesse des Arbeitsgebers/der Arbeitgeberin sein, auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu achten. Unfälle und lange Ausfallszeiten können einen Betrieb teuer zu stehen kommen.
Was würden Sie als Erfolgskriterium für eine gute Evaluierung psychischer Belastungen sehen?
Da gibt es nicht nur ein einziges Kriterium, viele Faktoren spielen eine Rolle. Der Erfolg beginnt bei guten Vorbereitungsarbeiten, der Zusammensetzung des Projektteams unter Miteinbeziehung von ExpertInnen, der betrieblichen Kommunikation sowie der Auswahl geeigneter Verfahren. Nicht zu vergessen eine transparente Präsentation der Ergebnisse, eine geeignete Maßnahmenumsetzung und die leider oft vergessene Wirkungskontrolle.
Welche Rolle spielen dabei die Sicherheitsvertrauenspersonen?
Als Vertretung für die Themen Sicherheit und Gesundheit leisten sie einen wesentlichen Beitrag dazu, dass in Betrieben die gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt und eingehalten werden. Sie sind wichtige MultiplikatorInnen und Ansprechpersonen – sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für Beschäftigte sowie Präventivfachkräfte.
Wie kann die Arbeitspsychologie diesen Prozess begleiten?
Arbeitspsychologinnen und -psychologen sind ExpertInnen, wenn es um gesunde Arbeitsgestaltung, Arbeitsplatzgestaltung wie auch Arbeitsprozesse geht. Dieses wertvolle Fachwissen, kombiniert mit praktischer Erfahrung, trägt maßgeblich zu einer erfolgreichen Evaluierung bei. Besonders die Auswahl geeigneter Messmethoden, die Bewertung und Beurteilung der Belastungen sowie die Ableitung von geeigneten Maßnahmen sollten keinesfalls ohne arbeitspsychologische Unterstützung erfolgen.
Welche Unterstützung bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen können die BetriebsrätInnen geben?
Bei der Evaluierung geht es um die Erhebung arbeitsbedingter psychischer Belastungen (= Arbeitsverhältnisse/-bedingungen) und nicht um individuelle Belastungen. Diese wichtige Unterscheidung ist nicht immer allen ArbeitnehmerInnen bewusst. BetriebsrätInnen können hier wichtige Aufklärungsarbeit leisten und dadurch Vorurteile und Skepsis mit abbauen.