Gesunde Arbeit

Die „unsichtbare“ Artikelsicherung

Elektronische Artikelsicherungssysteme gegen Ladendiebstahl können zu erheblicher Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern führen. ArbeitnehmerInnen und BetreiberInnen ist das oft nicht bewusst. Zur Vermeidung von Risiken sollten Informationen der Hersteller eingefordert und berücksichtigt werden.
Die Evaluierung elektromagnetischer Felder wird durch geeignete Herstellerinformationen vereinfacht.
Ausgang Kleidergeschäft alarmgesichert Die Evaluierung elektromagnetischer Felder wird durch geeignete Herstellerinformationen vereinfacht.

Elektronische Artikelsicherung (EAS) wird im Handel gegen Diebstahl eingesetzt. Die schleusenartigen Antennensysteme sind häufig im Eingangsbereich von Geschäften jedweder Branche zu sehen. Selbst im Lebensmittelhandel sind diese zur Sicherung höherwertiger Produkte üblich. EAS-Systeme sind aber nicht immer erkennbar, sondern können auch im Boden oder im Türrahmen für KundInnen unsichtbar montiert sein. Die Funktionsweise von EAS kann wie folgt beschrieben werden:

  • An der Ware sind Sicherungsmittel angebracht (Hard- oder Soft-Tag),
  • die entweder an der Kassa entfernt oder magnetisch deaktiviert werden.
  • Wird eine noch gesicherte Ware aus dem Laden verbracht, lösen zur Detektion eingesetzte Antennensysteme Alarm aus. Diese Sicherungsschleusen senden laufend ein elektromagnetisches Feld (EMF) aus.

Die Exposition kann dabei abhängig von der Art des EAS, dem Hersteller und der Leistungseinstellung deutlich variieren. Wegen der hohen Feldstärke, die zur Deaktivierung des Tags erforderlich ist, tritt hier die höchste Exposition auf.

Klare Regeln für berufliche Exposition!
EAS-Systeme müssen unter „vernünftigerweise vorhersehbaren Nutzungsbedingungen“ den Regeln am europäischen Markt entsprechen. Der Schutz vor EMF ist hier vorgesehen. In der Praxis ergibt sich dennoch oft Handlungsbedarf, um die klaren Regeln der Verordnung elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz einzuhalten. Gerade ältere EU-Konformitätserklärungen für EAS ersetzen keine Evaluierung im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes, da auf wichtige Fragen unzureichend eingegangen wird. Nur geeignete Herstellerinformationen zur EMF-Exposition können die Evaluierungspflicht der ArbeitgeberInnen ausreichend vereinfachen. Diese sollten idealerweise bei Kauf oder Installation eingeholt werden und es sollten EAS-Systeme mit möglichst geringer Emission gewählt werden. Weiters sind geeignete Nachweise der zulässigen Exposition für das ungeborene Kind einzufordern, falls Schwangere eingesetzt werden.

Auf besonders gefährdete Personen achten
Träger von aktiven Implantaten, wie z. B. Herzschrittmachern, sind durch die mögliche Störung des Implantats durch EMF besonders gefährdet, was bei der Evaluierung berücksichtigt werden muss. Erfahrungsgemäß ist eine Beschäftigung direkt am Deaktivator kaum möglich. Weiters sollten sich ArbeitnehmerInnen vorsichtshalber nie länger als unbedingt nötig exponieren, Sicherungsschleusen zügig durchschreiten und diese nicht direkt berühren („Don’t linger and lean“-Prinzip). EAS-Systeme sollten daher für alle erkennbar bleiben.

Einen weiterführenden Beitrag zum Thema finden Sie in „sicher ist sicher 07+08/20“ auf www.sisdigital.de.

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