Gesunde Arbeit

Liste der Berufskrankheiten muss erweitert werden! – Die neue Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit

53 Erkrankungen umfasst derzeit die österreichische Liste der Berufskrankheiten. Doch viele arbeitsbedingte Erkrankungen, wie weißer Hautkrebs, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates oder Burn-out, fehlen darin. Die Berufskrankheitenliste muss daher rasch erweitert werden – die politische Entscheidung ist überfällig.
Berufskrankheitenliste muss erweitert werden!
Cover 1/2021
Coverbild Magazin Gesunde Arbeit 1/2021 Berufskrankheitenliste muss erweitert werden!
Cover des Magazins Gesunde Arbeit, Ausgabe 1/2021 Cover 1/2021

Nicht jede Erkrankung, die durch eine berufliche Tätigkeit verursacht oder mitverursacht wird, ist auch eine Berufskrankheit. Als Berufskrankheit werden nur jene Erkrankungen anerkannt, die in der sogenannten Berufskrankheitenliste in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) angeführt sind. In Österreich sind das 53 Berufskrankheiten. In gewissen Einzelfällen greift darüber hinaus die Generalklausel. Diese Möglichkeit ist eng begrenzt auf Krankheiten, die durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen entstanden sind.

Berufskrankheitenliste erweitern
Zahlreiche arbeitsbedingte Erkrankungen fehlen jedoch in der Berufskrankheitenliste, wie zum Beispiel:

  • Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates
  • der durch UV-Strahlung verursachte weiße Hautkrebs, der vor allem ArbeitnehmerInnen, die im Freien arbeiten, betrifft
  • psychische Erkrankungen, wie Burn-out, oder
  • das sogenannte Carpaltunnelsyndrom, das durch eine Druckschädigung der Nerven durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke verursacht wird

Deutschland ist Österreich diesbezüglich weit voraus. 16 weitere Erkrankungen sind in der dortigen Berufskrankheitenliste erfasst. Österreich soll rasch nachziehen und die Liste der Berufskrankheiten erweitern. Denn mit der Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit profitieren die betroffenen ArbeitnehmerInnen von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wie medizinische Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Übergangsgeld für den Fall einer Umschulung, Versehrtenrenten oder dem Wegfall von Selbstbehalten.

Entscheidung überfällig
Was eine Berufskrankheit ist, ist gestaltbar und eine politische Entscheidung. Im Regierungsprogramm findet sich: „Modernisierung der Berufskrankheitenliste“. Doch bis jetzt gab es keine entsprechenden Aktivitäten. Eines darf nicht vergessen werden: Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen ist ihr höchstes Gut. Arbeiterkammer und Gewerkschaften fordern daher die Erweiterung der Berufskrankheitenliste.

Mehr zum Thema
„Entscheidung überfällig – Berufskrankheitenliste muss erweitert werden!“ erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit, dem Fachmagazin von ÖGB und Bundesarbeitskammer zu Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 1/2021: „Entscheidung überfällig – Berufskrankheitenliste muss erweitert werden!“

  • Wenn es für die Prävention zu spät ist
  • Berufskrankheiten in Agonie?
  • Das Mesotheliom als Berufskrankheit
  • Biologische Krankmacher
  • Lärmschwerhörigkeit: Nur der getragene Hörschutz wirkt!
  • Berufskrankheiten: Was hat Deutschland uns voraus?
  • Schutz vor Hautkrebs aufgrund von UV-Strahlung
  • Neuer ICD-11: Burn-out als Berufskrankheit anerkennen
  • Der Weg zur Anerkennung als Berufskrankheit

Das Magazin Gesunde Arbeit erscheint viermal jährlich. Es kann unter www.gesundearbeit.at/magazin kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden.

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