Gesunde Arbeit

5G und Senderbau unter der Lupe

Bei neuen Technologien und einer unklaren wissenschaftlichen Forschungslage ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus ärztlicher Sicht unabdingbar. Daher sollte die Errichtung von Sendeanlagen angesichts der großen Verbreitung nach den Gesichtspunkten einer umsichtigen Vermeidung von Expositionen erfolgen.
Relevante Forschungsergebnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von 5G fehlen weitgehend.
Handymast Relevante Forschungsergebnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von 5G fehlen weitgehend.

Gegenwärtig finden sich zu den bereits für 5G freigegebenen Frequenzen (3,4–3,5 GHz) und dem speziellen Übertragungsprotokoll dieser Funktechnik noch keine gesundheitsrelevanten Studien. Zu den geplanten Frequenzbereichen um 25 GHz („Millimeterwellen“), die zum Einsatz kommen werden, gibt es zwar ältere Studien sowie Untersuchungen zu Effekten auf Haut und Netzhaut jüngeren Datums, aber diese Untersuchungen betreffen nicht die spezifischen Charakteristika von 5G außer der Trägerfrequenz.

Kenntnisstand
Eine (vorläufige) umweltmedizinische Beurteilung kann nur auf theoretischen Überlegungen basieren. Rein physikalisch betrachtet ist bei diesen höheren Frequenzen die Eindringtiefe der Strahlung geringer. Daraus ergibt sich, dass sensible Strukturen der Haut (z. B. Schweißdrüsen) und der Augen (z. B. Netzhaut) in gesundheitlich relevanter Weise betroffen sein könnten. Eine Prüfung dieser Annahmen ist daher unerlässlich. Die Haut ist nicht bloß eine Barriere zwischen Organismus und Umwelt, sondern ein hochkomplexes Organ, das zahlreiche Aufgaben zu erfüllen hat, deren Störung für den Organismus nachhaltige Beeinträchtigungen hervorrufen kann.

Weiters kann man sich im Falle von 5G an den vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnissen zu vorangegangenen Mobilfunk-Generationen orientieren. Zusammenfassen lässt sich der Kenntnisstand zu Mikrowellen folgendermaßen: Die Internationale Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte hochfrequente elektromagnetische Felder als möglicherweise krebserregend (2B) ein. Diese Klassifizierung wird benutzt, wenn ein möglicher Zusammenhang glaubwürdig erscheint, und ist daher ernst zu nehmen und ein klarer Auftrag für einen vorsichtigen Umgang mit Funkanwendungen.


Mehr Forschung notwendig
Über den aktuellen Sachstand zu „5G und Gesundheit“ hat das Institut für Technikfolgenabschätzung ITA der Österreichischen Akademie der Wissenschaften im Auftrag des Parlaments 24 Stellungnahmen von 14 wissenschaftlichen Gremien ausgewertet. Fazit der AutorInnen: Gezielte, hochwertige Forschung zu 5G fehlt noch weitgehend. Das ITA empfiehlt daher u. a. Anwendung der Schutzprinzipien der „umsichtigen Vermeidung“.

Eine kritische Auseinandersetzung mit 5G bedeutet nicht, dass eine Anwendung neuer Technologien prinzipiell abzulehnen ist. Eine fundierte und umfassende Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen sowie ökologischen und sicherheitsrelevanten Aspekten dieser neuen Technologie ist jedoch notwendig.

Bis relevante Forschungsergebnisse vorliegen, ist jedenfalls ein umsichtiger und vorsorglicher Umgang angebracht, speziell was die Situierung der Sendeanlagen betrifft.

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