Gesunde Arbeit

AK-Präsident Stangl: „Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betroffenen zu helfen“

Beratungen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der Arbeiterkammer Oberösterreich nach wie vor an der Tagesordnung. „Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betroffenen zu helfen. Tut er das nicht, wird neben dem Täter/der Täterin auch er schadenersatzpflichtig, und zwar in der Höhe von mindestens 1.000 Euro“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich
Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich

Für diskriminierte Arbeitnehmer:innen, dazu gehören auch Fälle sexueller Belästigung, konnten die AK-Expert:innen im Jahr 2021 rund 309.000 Euro an Nachzahlungen erkämpfen. Rund 87 Prozent der diskriminierten Personen waren Frauen.

Zwei aktuelle Fälle zeigen, dass in vielen Betrieben für die Thematik der sexualisierten Gewalt kaum Sensibilität besteht, was sich häufig in einer deftigen Gesprächskultur und bei den Umgangsformen niederschlägt.


Fall 1:
Eine junge Frau wollte sich als Kellnerin geringfügig Geld dazuverdienen. Während der Arbeit wurde sie von ihrem Vorgesetzten durch einen Schlag mit einer Zeitung auf ihr Gesäß sexuell belästigt. Mit Hilfe der AK konnte sie eine entsprechende Schadenersatzzahlung in der Höhe von 1.000 geltend machen. Der Vorgesetzte entschuldigte sich zudem, da ihm klar geworden war, dass sein Verhalten eine klare Grenzüberschreitung war.

Fall 2:
In einem Handelsbetrieb im Zentralraum von Oberösterreich war ein sexistisches Arbeitsklima an der Tagesordnung. Bei einer Beschäftigten blieb es nicht bei verbalen Übergriffen. Der Vorgesetzte griff der Frau in Anwesenheit eines anderen Arbeitskollegen von hinten auf beide Brüste und machte dabei abwertende Bemerkungen. Geschockt wandte sich die Arbeitnehmerin an die AK. Der Belästiger musste schließlich im Rahmen eines Vergleichs eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 2.500 Euro zahlen.

„Wir wissen aus unseren Beratungen, dass von sexueller Belästigung betroffene Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber oft keine Hilfe erwarten können. Die Betroffenen werden oftmals versetzt oder gekündigt, echte Hilfe und Unterstützung sieht anders aus. Aus Angst vor negativen Konsequenzen sagen viele Betroffene nichts und ziehen sich zurück“, so der AK-Präsident. Fatal sei, dass gleichzeitig den Tätern/den Täterinnen dadurch signalisiert wird, dass sein/ihr Handeln trotz des Diskriminierungsverbots folgenlos bleibt.

Sensibilisierung notwendig
„Um präventiv gegen sexuelle Belästigung im Betrieb vorgehen zu können, ist es notwendig, dass sowohl die Arbeitgeber:innen, als auch die Mitarbeiter:innen im Umgang mit dieser Thematik sensibilisiert werden“, sagt Stangl. In Kooperation mit den Betriebsräten sind die Expert:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich auch vor Ort in den Betrieben, um Unterstützung anzubieten und dieses Tabu-Thema anzusprechen. Zur ersten Information können Arbeitnehmer:innen auch die Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Rat und Orientierung für Betroffene“ unter frauen@akooe.at anfordern.

Kampagne „#respect | Arbeiterkammer Oberösterreich“
Um Berufseinsteiger:innen zu sensibilisieren, wurden alle Lehrlinge in Oberösterreich im Zuge der Kampagne „#respect | Arbeiterkammer Oberösterreich“ informiert bzw. ein Video-Clip für die Sozialen Medien erstellt.

Beratung durch die AK Oberösterreich
Zudem beraten die AK-Expert:innen Mitglieder, die von sexueller Belästigung betroffen sind, gerne persönlich, per E-Mail unter gleichbehandlung@akooe.at oder telefonisch unter 050/6906-1910.

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