Gesunde Arbeit

Hitzewelle: Hitzeregelung am Bau bitte anwenden!

Meteorologen prophezeien die nächste Hitzewelle Mitte dieser Woche. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) appelliert deshalb an alle Auftraggeber, Firmen und Baustellenverantwortlichen, Menschlichkeit und Vernunft zu zeigen und die Hitzeregelung anzuwenden.

Bauarbeiter müssen in der Sonne hart arbeiten, ob sie wollen oder nicht. Sie können nicht in den Schatten flüchten, wie von Experten empfohlen. Gerade im Sommer fallen die meisten Überstunden an. Dazu kommen Lärm, Staub, Stress und andere Arbeitsbelastungen. „Das haut sogar den stärksten Bauarbeiter um", bekräftigt GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch.

Bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius sinken Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit um ein Viertel, bei 35 Grad ist bereits mit einer Leistungseinbuße von 50 Prozent zu rechnen. Die Hitze wird zum Risikofaktor: Fehlerhäufigkeit und Unfallrisiko steigen, ein Kreislaufkollaps steht bevor. Leider gab es heuer bereits ein erstes Todesopfer. In der Steiermark kollabierte Anfang Juli ein 56-jähriger Mann auf einer Baustelle und starb.

Dabei gibt es seit 2013 eine gesetzliche Hitzeregelung speziell für den Bau. Darin ist geregelt, dass bei plus 35 Grad Celsius Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden kann. Die Entscheidung dazu liegt beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten. Den Arbeitern gebührt eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns in dieser Ausfallzeit. Im langjährigen Jahresdurchschnitt gab es 4,4 Arbeitstage mit über 35 Grad Hitze. Seit 2013 haben mehr als 6.636 Baufirmen für 37.759 Bauarbeiter insgesamt 98.361 Hitzestunden abgerechnet.   
   
Muchitsch abschließend: „Die Hitzeregelung wird in Anspruch genommen, nur leider nicht von allen. Wäre das der Fall, würde es keine Todesopfer durch Hitze geben. Ich appelliere daher an alle Auftraggeber, Firmen und Baustellenverantwortlichen, Menschlichkeit und Vernunft zu zeigen und die Hitzeregelung anzuwenden.”


Hitze-Temperaturabfrage
Zur Rechtssicherheit bietet die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) eine Hitze-Temperaturabfrage der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) an. Nähere Informationen dazu und alle rechtlichen Grundlagen unter: www.buak.at

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022