Gesunde Arbeit

Wann bekommen wir hitzefrei?

Jeden Sommer erreichen uns Hilferufe zum Thema Hitzefrei. Es handelt sich um einen Mythos, der sich hartnäckig hält. Tatsächlich hat nur ein kleiner Teil der Beschäftigten die Möglichkeit, hitzefrei zu bekommen. Davon wird in der Praxis jedoch viel zu selten Gebrauch gemacht.
Seit 2013 wird Hitze in der Arbeitswelt als Schlechtwetter anerkannt. In der Praxis wird von dieser Regelung viel zu selten Gebrauch gemacht.
Helm und Baustelle Seit 2013 wird Hitze in der Arbeitswelt als Schlechtwetter anerkannt. In der Praxis wird von dieser Regelung viel zu selten Gebrauch gemacht.

„Es war ein langjähriger Kampf, bis Hitze als Schlechtwetter endlich anerkannt wurde“, erinnert sich Wolfgang Birbamer, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) für Wien. Erst seit 1. Jänner 2013 ist Hitze, neben Frost, Schnee etc., im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) als Schlechtwetter anerkannt. Das bedeutete, dass seit diesem Zeitpunkt bei über 35 °C das Arbeiten im Freien eingestellt oder ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden musste. Mit dem diesjährigen Kollektivvertragsabschluss konnte diese Temperaturgrenze auf 32,5 °C gesenkt werden. „ArbeitgeberInnen oder deren Beauftragte entscheiden darüber. Weil von der Regelung viel zu selten Gebrauch gemacht wird, startet eine große Aufklärungs- bzw. Infokampagne im Mai und Juni 2019, um Hitzefrei ab 32,5 °C am Bau bekannt zu machen“, so Birbamer.

Wie geht Hitzefrei?
Im § 1 BSchEG wird der Geltungsbereich des Gesetzes definiert. Beispielsweise gelten die Bestimmungen für Dachdecker-, Pflasterer- und Erdbaubetriebe. Bekommen ArbeiterInnen aufgrund der Hitze frei, so wird ihnen 60 Prozent des gebührenden Lohnes für die Zeit des Arbeitsausfalls ausbezahlt. „Auf Baustellen herrscht ein unglaublicher Termindruck. Aus dem Grund wird oft trotz Hitze weitergearbeitet“, erklärt Birbamer. Jene, die nicht in den Geltungsbereich fallen, haben auch keinerlei Anspruch auf Hitzefrei. Selbst wenn es im Büro, im Gastgarten, in der Produktionshalle etc. 37 °C hat, eine Regelung für Hitzefrei gibt es nicht.

Maßnahmen
Die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sinkt bei hohen Temperaturen. Nicht nur die Produktivität leidet, Fehler und Unfälle häufen sich. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, um die Temperaturen zu senken. Die Arbeitsbedingungen müssen angepasst werden. Gemäß dem TOP-Prinzip können beispielsweise folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Technisch/Baulich: Außenjalousien, Schattensegel bei Arbeiten im Freien, Raumkühlgeräte
  • Organisatorisch: Verlegung der Arbeitszeit in kühlere Zeiten (z. B. frühe Morgenstunden), mehr Pausenzeiten einplanen und gewähren, Arbeit (früher) einstellen, Kleidervorschriften lockern (außer persönliche Schutzausrüstung)
  • Persönlich: luftige und bequem sitzende Kleidung tragen, bei Arbeiten im Freien Sonnenschutz zur Verfügung stellen (UV-Schutzcremen, Sonnenbrillen, Legionärskappen etc.)

Leiden kostet nix
Alle ArbeitnehmerInnen leiden unter hohen Temperaturen. Einige ArbeitgeberInnen vertreten jedoch immer noch die Haltung: „Leiden kostet nix.“ Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.

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